Vatikan: Vollkommener Ablass im Jahr der Priester

13. Mai 2009 in Weltkirche


Ab dem 19. Juni können Priester und Gläubige zu bestimmten Bedingungen einen Ablass erhalten.


Vatikan (kath.net/CWNews.com) Der Heilige Stuhl gewährt im Jahr der Priester, das am 19. Juni 2009 beginnt, einen vollkommenen Ablass. Das wurde durch ein Dekret am Dienstag bekannt, das von Kardinal James Francis Stafford unterzeichnet ist, dem Präsidenten der Apostolischen Pönitentiarie.

Alle Priester und katholischen Gläubigen können diesen Ablass zu den gewohnten Bedingungen erhalten. Ein Priester erlangt einen vollkommenen Ablass, wenn er „ehrlich bußfertig“ an einem Tag die Laudes oder Vesper vor dem Allerheiligsten, das ausgesetzt oder im Tabernakel ist, betet und mit Hingabe die Sakramente feiert, besonders das Bußsakrament. Der Ablass kann auch für einen verstorbenen Mitbruder angewendet werden. Die üblichen Voraussetzungen sind die persönliche Beichte, die Eucharistie und das Gebet in den Anliegen des Papstes.

Einen teilweisen Ablass erhalten Priester jedes Mal, wenn sie mit Hingabe approbierte Gebete beten und ihre Pflichten erfüllen. Auch dieser Ablass kann für Verstorbene angewendet werden.

Gläubige erhalten einen vollkommenen Ablass, wenn sie – zusätzlich zu den üblichen Bedingungen - mit Hingabe die Messe mitfeiern und für Priester beten oder irgendein gutes Werk zur Heiligung der Priester tun. Besonders werden dafür folgende Tage empfohlen: Der erste und letzte Tag des Priesterjahres, der 150. Todestag des Heiligen Pfarrers von Ars (4. August 2009), der erste Donnerstag im Monat oder an jedem anderen diözesan festgelegten Tag.

Wer durch Krankheit oder Alter das Haus nicht verlassen kann, erlangt einen vollkommenen Ablass, wenn er mit der Absicht, die drei Bedingungen so bald als möglich zu erfüllen, an den bestimmten Tagen für die Heiligung der Priester betet und “Krankheit und Leid Gott aufopfert durch Maria, die Königin der Apostel”.

Einen teilweisen Ablass erlangt der Gläubige, der fünf Vaterunser, Ave Maria und Ehre sei dem Vater betet, oder jedes andere approbierte Gebet “zu Ehren des Heiligsten Herzens Jesu, um zu erbitten, dass die Priester die Reinheit und Heiligkeit des Lebens bewahren“.

Wir dokumentieren das Dekret in einer vorläufigen Arbeitsübersetzung von kath.net / Offizial Prälat Dr. Josef Ammer:

APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE
URBIS ET ORBIS
D E K R E T

Die besonderen Frömmigkeitsübungen während des zu Ehren des Heiligen Johannes Maria Vianney angesetzten Jahres der Priester werden durch das Geschenk heiliger Ablässe bereichert.

Es steht der Tag unmittelbar bevor, an dem des 150. Jahrestages des Heimgangs des hl. Johannes Maria Vianney, des Pfarrers von Ars, in den Himmel gedacht wird, der hier auf Erden ein wunderbares Musterbeispiel des wahren Hirten im Dienste der Herde Christi war.

Da sein Beispiel geeignet ist, die Gläubigen und vorrangig die Priester zur Nachahmung seiner Tugenden anzustacheln, hat der Heilige Vater Papst Benedikt XVI. festgelegt, dass aus diesem Anlass vom 19. Juni 2009 bis zum 19. Juni 2010 in der ganzen Kirche ein besonderes Priesterjahr gefeiert werden solle, während dessen sich die Priester immer mehr in ihrer Treue zu Christus festigen sollten durch fromme Betrachtungen, Exerzitien und andere geeignete Werke.

Diese heilige Zeit wird mit dem Hochfest des Allerheiligsten Herzens Jesu beginnen, dem Tag der Heiligung der Priester, wenn der Papst die Vesper in Anwesenheit der Reliquien des hl. Johannes Maria Vianney feiern wird, die vom Bischof von Belley-Ars nach Rom gebracht werden. Und wiederum wird der Heilige Vater das Priesterjahr auf dem Petersplatz in Gegenwart von Priestern aus aller Welt abschließen, die ihre Treue zu Christus und das Band der Brüderlichkeit erneuern werden.

Die Priester mögen sich durch Gebet und gute Werke darum bemühen, vom Höchsten und Ewigen Priester Jesus Christus die Gnade zu erlangen, in Glaube, Hoffnung und Liebe und in den anderen Tugenden zu erstrahlen, und sie mögen durch ihre Lebensführung, aber auch durch ihr äußeres Verhalten zeigen, dass sie sich ganz dem geistlichen Wohl des Volkes widmen wollen, was der Kirche vor allen anderen Dingen immer am Herzen lag.

Um das erwünschte Ziel noch besser zu erreichen, ist das Geschenk heiliger Ablässe eine große Hilfe, die die Apostolische Pönitentiarie mit diesem Dekret, das im Einklang mit dem Willen des hochgeschätzten Heiligen Vaters erlassen wird, großzügig während des Priesterjahres ausspendet:

A.- Den wahrhaft reumütigen Priestern, die an irgendeinem beliebigen Tag andächtig wenigstens die morgenlichen Laudes oder die Vesper vor dem Allerheiligsten beten, das zur öffentlichen Verehrung oder auch nur im Tabernakel ausgesetzt ist, und die nach dem Beispiel des hl. Johannes Maria Vaianney sich mit willigem und großherzigem Geist zur Spendung der Sakramente, besonders der Beichte, bereit halten, wird barmherzig in Gott der Vollkommene Ablass erteilt, den sie auch fürbittweise den verstorbenen Mitbrüdern zuwenden können, vorausgesetzt, sie legen gemäß den geltenden Bedingungen die Beichte ab und empfangen die Eucharistie, und sie beten in der Meinung des Heiligen Vaters.

Den Priestern wird ein teilweiser Ablass gewährt, der auch den verstorbenen Mitbrüdern zugewandt werden kann, jedes Mal wenn sie andächtig Gebete sprechen, die genehmigt sind, um durch sie die Führung eines heiligen Lebens und die heiligmäßige Erfüllung der ihnen anvertrauten Aufgaben zu erbitten.

B.- Allen wahrhaft reumütigen Gläubigen, die in einer Kirche oder Kapelle andächtig an der Messfeier teilnehmen und für die Priester der Kirche zu Jesus Christus, dem Höchsten und Ewigen Priester, beten und an diesem Tag auch irgend ein gutes Werk vollbringen, damit Er sie heilige und nach seinem Herzen forme, wird ein Vollkommener Ablass gewährt, vorausgesetzt, sie haben die eigenen Sünden im Bußsakrament bekannt und Gebete nach der Meinung des Heiligen Vaters verrichtet, und zwar: an den Tagen der Eröffnung und des Abschlusses des Priesterjahres [19. Juni 2009 und 19. Juni 2010], am 150. Todestag des hl. Johannes Maria Vianney [4. August 2009], am ersten Donnerstag eines Monats oder an jedem anderen Tag, der von den Ortsordinarien zum Nutzen der Gläubigen festgesetzt wurde.

Es wird sehr angebracht sein, dass in den Kathedral- und Pfarrkirchen die dort in der Seelsorge tätigen Priester diese Frömmigkeitsübungen öffentlich leiten, die Hl. Messe feiern und die Beichten der Gläubigen entgegennehmen.

Den Alten, Kranken und all jenen, die aus rechtmäßigen Gründen das Haus nicht verlassen können, wird, wenn sie innerlich von jeder Sünde Abstand nehmen und die Absicht haben, sobald als möglich die gewohnten drei Bedingungen zu erfüllen, sei es im eigenen Haus oder wo auch immer ein Hindernis sie aufhält, gleichermaßen ein Vollkommener Ablass erteilt, wenn sie an den oben genannten Tagen Gebete um die Heiligung der Priester verrichten und Gott vertrauensvoll durch Maria, die Königin der Apostel, die Krankheiten und Misslichkeiten ihres Lebens aufopfern.

Schließlich wird ein teilweiser Ablass allen Gläubigen immer dann gewährt, wenn sie andächtig fünf Vater unser, Gegrüßet seist du Maria und Ehre sei dem Vater oder ein anderes Gebet zu Ehren des Allerheiligsten Herzens Jesu, das entsprechend genehmigt ist, beten, um dadurch zu erbitten, dass die Priester sich in der Reinheit und Heiligkeit des Lebens bewahren können.

Das vorliegende Dekret ist während des gesamten Priesterjahres gültig; keine gegenteilige Bestimmung steht ihm entgegen.

Gegeben zu Rom, am Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 25. April, dem Fest des hl. Evangelisten Markus, im Jahr der Menschwerdung des Herrn 2009.
James Francis Kard. Stafford, Großpönitentiar
† Gianfranco Girotti, O. F. M. Conv., Titularbischof von Meta, Regens

Kathpedia: Ablass




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