Geplante Provokation gegen Kirchenleitung durch ehemaligen Volksanwalt

in Österreich


Herbert Kohlmaier möchte sich von "kirchenrechtlicher Gehorsamspflicht lösen" Aktion könnte kirchenrechtliche Konsequenzen haben


Wien (www.kath.net)
Der ehemalige Volksanwalt Herbert Kohlmaier plant nach seinem öffentlichenBrief gegen denOpus Dei-Gründer für kommenden Freitag eine neuerliche Provokation, in derer sich öffentlichgegen die Kirchenleitung stellen möchte. In einer KATH.NET vorliegenden Erklärung,die am Freitag veröffentlicht und an die Bischöfe geschickt werden soll,möchte sich Kohlmaiergemeinsam mit 18 weiteren Personen vom Vatikan distanzieren. Wie derehemalige Volksanwaltmitteilt, sei über dieses Vorhaben auch die Gruppe vom"Kirchenvolksbegehren" informiert undbeurteile dies "grundsätzlich wohlwollend". Wörtlich meint Kohlmaier: "Ichbin nichtmehr in der Lage, alle Entscheidungen, welche die beim Papst in Romangesiedelte Kirchenleitung getroffen hat und trifft, mit jenem'christlichen Gehorsam'anzunehmen, der den Gläubigen gegenüber dem abverlangt wird, 'was diegeistlichen Hirten in Stellvertretung Christi .. erklären oder bestimmen'."

"Ich distanziere mich aber in aller Form von deren heutigen zentralistischenund autoritären Leitung."Kohlmaier möchte zwar weiterhin am "spirituellen, sakramentalen undliturgischen Leben derKirche teilnehmen"und sogar den "Kirchenbeitrag entrichten". Allerdings möchte er aber nicht"jeneEntscheidungen" annehmen, die mit der, seiner Meinung nach,"wohlverstandenen Botschaft desEvangeliums nicht in Einklang zu bringen sind". Als Konsequenz wolle er sichaus der"kirchenrechtlichen Gehorsamspflicht lösen". Kohlmaier bezichtigt weitersdie Kirchenleitung als"selbstherrlich" und "nicht mehr zeitgemäß" und verwirft "konstruierte undkommandierteLehrsätze", die sich "jeder Prüfung auf ihre Richtigkeit und Plausibiliätentziehen". Wie KATH.NETerfahren konnte, wird inzwischen bereits auf bischöflicher Ebene überprüft,ob dieses Vorhabendes ehemaligen Volksanwalts nicht ein Verstoß gegen die Canones 1371 und1373 desKirchenrechts ist.

Canon: 1371, 2"Wer sonst dem Apostolischen Stuhl, dem Ordinarius oder dem Oberen, derrechtmäßig gebietet oder verbietet, nicht gehorcht und nach Verwarnung imUngehorsam verharrt."Canon 1373"Wer öffentlich wegen irgendeiner Maßnahme der kirchlichen Gewalt oder eineskirchlichen Amtes Streit der Untergebenen oder Haß gegen den ApostolischenStuhl oder den Ordinarius hervorruft oder die Untergebenen zum Ungehorsamgegen diese auffordert, soll mit dem Interdikt oder anderen gerechtenStrafen belegt werden. "


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