Kardinal Meisner: "Plichtverletzung des Bundesverfassungs- gericht"

17. Juli 2002 in Deutschland


Kardinal Meisner zum BVG-Urteil über die "Homo-Ehe"


Köln (kath.net/PEK)
Mit seiner Entscheidung, die von der rot-grünen Regierungskoalition eingeführte sogenannte"Homo-Ehe" nicht zu beanstanden, hat das Bundesverfassungsgericht seine Pflicht verletzt, das Grundgesetz derBundesrepublik Deutschland zu schützen. Durch die Tatenlosigkeit des Gerichts wird der im Grundgesetzgarantierte besondere Schutz der Ehe bloße Makulatur. Wenn der Staat von Werten lebt, die er nicht selberschaffen kann, dann hinterlässt der Abschied von dem bewährten abendländischen Wertekanon ein Vakuum,das schon gegenwärtig und noch mehr zukünftig die Grundfesten der Gesellschaft ins Wanken bringt.

Die staatliche Förderung von Ehe und Familie hat den Sinn, dass Kinder in geschützten Verhältnissenentstehen und aufwachsen. In einer Zeit, in der in Deutschland ein absoluter Tiefstand in der Kinderzahl erreichtist, wirkt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anachronistisch und nicht zukunftsfähig. DieseEntscheidung gefährdet den Staat, nicht die Kirche. Wir Christen sind aufgefordert, uns unvermindert und sogarverstärkt für die Förderung von Ehe und Familie einzusetzen, gerade dann, wenn die Staatsordnung bei sowichtigen Fragen die Orientierung verliert.


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