Hochwürden Bischof Gmür, Sie haben mich enttäuscht!

16. März 2012 in Kommentar


Hochwürden, „Sie sind dazu bestellt“, die Lehre der Kirche „zu erklären und zu verteidigen, nicht sie zu hinterfragen“. Zur Reaktion des Basler Bischofs Gmür auf den Hirtenbrief des Churer Bischofs Huonder ein Gastkommentar von Stefan Fleischer


Basel (kath.net) Zu den Kritikern am Hirtenbrief von Bischof Vitus Huonder über die katholische Lehre gesellt sich nun auch der Basler Bischof Felix Gmür. Vor katholischen Kirchen-Journalisten ging Gmür am Wochenende in Solothurn auf den umstrittenen Hirtenbrief ein, kath.net hatte berichtet. Gmür forderte von den Anwesenden, dass diese sich dem Thema annehmen und das Dilemma aufzeigen: Jenem zwischen der ins Kirchenrecht eingegangenen Unauflöslichkeit der Ehe, der «Barmherzigkeitspraxis Jesu» und der Wirklichkeit der heutigen Menschen. Stefan Fleischer wendet sich in einem Brief an Bischof Felix Gmür.

Hochwürden Herr Bischof

Wenn diese Berichterstattung richtig ist, so haben Sie mich – und viele andere – schwer enttäuscht. Als Bischof unseres römisch-katholischen Bistums haben Sie die Aufgabe übernommen und sich verpflichtet, die Lehre der Kirche zu verkünden, zu erklären und gegebenenfalls zu verteidigen, und nicht diejenige Ihrer Hoftheologen.

Einerseits ist die Unauflöslichkeit der Ehe gemäss unserer Kirche nicht einfach eine ins Kirchenrecht eingegangene Vorschrift, sondern ist, biblisch gut begründet, die klare Lehre unseres Herrn Jesus Christus.

Andererseits besteht kein Widerspruch, weder zwischen der Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe, noch der Vorschrift bezüglich Sakramentenempfang wiederverheirateter Geschiedener, und der „Barmherzigkeitspraxis Jesu“. Sie haben sicher den Hirtenbrief von Bischof Huonder gelesen. Er geht auch auf diese Frage ein. Selbstverständlich gibt es immer wieder, nicht nur hier, Situationen, in denen man so etwas wie ein Dilemma zwischen dem Grundsatz und der Umsetzung in der Praxis konstruieren kann. Wenn man jedoch, wie es eigentlich auch jedes staatliche Gericht tut, am klaren Unterschied zwischen dem Tatbestand an sich und der Schuld der Betroffenen festhält und diese beiden nicht vermischt, dann wird es nie zu einem effektiven Widerspruch kommen.

Der Tatbestand ist die Unauflöslichkeit der Ehe als ein Gebot Gottes, nicht der Menschen. Daraus ergibt sich, dass eine Scheidung immer ein menschliches Versagen, und damit ein Ärgernis ist. Dabei müssen wir die Schuldfrage im Endeffekt immer Gott überlassen, denn nur er kennt die Herzen der Menschen.

Ein ganz anderer Tatbestand aber ist die Wiederverheiratung nach einer Scheidung. Die Lehre unserer Kirche ist eindeutig. Ein zivilrechtlich geschiedenes Paar ist in den Augen Gottes immer noch verheiratet. Eine solche Wiederverheiratung ist also ganz klar ein Ehebruch. Selbstverständlich müssen wir auch hier die Schuldfrage letztendlich Gott überlassen. Aber sie ist nicht einfach „privater Natur“, wie die meisten unserer Sünden, sondern wird durch die amtliche Eheschliessung zu einem öffentlich beurkundeten Zustand. Im Weiteren ist sie nicht zuletzt auch ein letztes, unwiderrufliches Nein zum bisherigen Ehepartner. Dass die Kirche weder einen öffentlich beurkundeten Ehebruch, noch ein endgültiges Nein zum eigentlichen Ehepartner einfach so tolerieren und durch die öffentliche Spendung der Sakramente honorieren, das heisst in der Praxis rechtfertigen, kann, sollte eigentlich klar sein. Sie würde dadurch ihre eigene Lehre unglaubwürdige machen einerseits, und andererseits jener unglückseligen Tendenz von heute Vorschub leisten: „Heiraten wir einmal. Wenn es nicht geht können wir uns immer wieder scheiden lassen.“ Zudem aber würde sie, was sehr oft vergessen wird, dem anderen Ehepartners die letzte Möglichkeit nehmen, weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen auf eine Versöhnung hin zu arbeiten. Auch wäre das eine „Unbarmherzigkeit“ – um es einmal so zu nennen - gegenüber all jenen, deren Partner ihr Eheversprechen auf die leichte Schulter nehmen, während für sie das „bis dass der Tod euch scheide“ unter allen Umständen verbindlich ist. Es käme also darauf hinaus, dass die Kirche aus „Barmherzigkeit“ gegenüber dem einen, dem anderen gegenüber ungerecht handeln würde.

Im Übrigen ist jene Barmherzigkeit, die Christus gewollt und geübt hat, nie einfach die Rechtfertigung der Sünde gewesen. Sie setzte immer die Reue und die effektive Umkehr voraus. Eine Wiederverheiratung nach einer Scheidung ist nun aber gerade nicht ein Zeichen einer solchen Reue und Umkehr.

Soweit zum Thema Wiederverheiratung. Was Sie aber mit solchen Äusserungen auch bewirken, ist, dass die Lehre der Kirche – nicht nur auf diesem Gebiet – immer mehr als unverbindlich, ja als unbarmherzig oder unmenschlich wahrgenommen wird. Wie eingangs erwähnt, sind Sie dazu bestellt, diese Lehre zu erklären und zu verteidigen, nicht sie zu hinterfragen. (Streitfragen in der Kirche müssen unter Theologen ernsthaft ausdiskutiert und durch das Lehramt entschieden werden, nicht durch Mehrheitsbeschlüsse der – oft manipulierbaren – Masse.) Von uns einfachen Gläubigen wird erwartet, dass wir notfalls unsere Treue zur Lehrer unseres Herrn, wie unsere Kirche sie uns zu glauben vorlegt, mit unserem Blut bezeugen. Wie sollen wir dazu fähig werden, wenn unsere Bischöfe es nicht einmal wagen, dem Mainstream und seinen Dogmen offen entgegen zu treten?

In der Liebe Christi des Herrn verbunden
Stefan Fleischer

Foto Bischof Felix Bmür: (c) Bistum Basel


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