Beschneidung: Verfahren gegen Wiener Gemeinderabbiner eingestellt

20. Jänner 2013 in Österreich


Staatsanwaltschaft Wien sieht keine Körperverletzung in religiösem Ritual - Auch Gegenanzeige der Israelitischen Kultusgemeinde gegen Laizisten-Initiative ad acta gelegt


Wien (kath.net/KAP) Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Verfahren gegen den Gemeinderabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG), Schlomo Hofmeister, wegen Körperverletzung eingestellt. Das berichtet die Austria Presseagentur (APA) am Freitag unter Berufung auf die Anklagebehörde. Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Anzeige der "Initiative gegen Kirchenprivilegien" gegen den Wiener Gemeinderabbiner und seiner religiösen Tätigkeit als Beschneider.

Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt diese die österreichische Rechtslage, wonach die religiös motivierte Beschneidung von Knaben zulässig ist. Laut Staatsanwaltschaft sei jedoch noch ein anderer Fall anhängig, der ebenfalls von der Laizisten-Initiative angezeigt wurde und einen praktischen Arzt betrifft, der eine auf islamische Beschneidung spezialisierte Einrichtung betreibt.

Die Anzeige der Laizisten-Initiative gegen Rabbi Hofmeister hatte eine scharfe Reaktion der Israelitischen Kultusgemeinde ausgelöst. Diese erstatte Ende November gegen die Initiative ebenfalls Anzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren, Verhetzung und Verleumdung im Sinne der Paragrafen 188, 283 und 297 des Strafgesetzbuches. Diese Gegenanzeige des Bundesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs wurde von der Staatsanwaltschaft inzwischen auch ad acta gelegt.

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