Meisners 'Pille-danach'-Erklärung ist absolut klar und hilfreich

10. Februar 2013 in Kommentar


Katholische Lebensschutzorganisationen sollten nicht noch mehr Unsicherheit und Unklarheit schaffen, sondern die Kirche und den Kölner Erzbischof unterstützen, seine Position verständlich zu machen. Ein Gastkommentar von Prof. Martin Rhonheimer


Rom (kath.net) Mit Erstaunen hört man von der Aufforderung katholischer Lebensschutzverbände, Kardinal Meisner möge noch einmal klarstellen, was er mit seiner Erklärung zur „Pille danach“ gemeint habe. Auch Simón Castellví, der Vorsitzende des „Weltverbandes Katholischer Ärztevereinigungen“ und Mitglied im „Päpstlichen Rat für die Pastoral im Krankendienst“, behauptet, Kardinal Meisner sei bei "Pille danach" mit ungenauen Informationen versorgt worden (vgl. kath.net vom 8. Februar 2013).

Dem ist zu entgegnen: Die Erklärung des Kölner Kardinals ist absolut klar und äusserst hilfreich. Sie hält fest, dass die Einnahme bzw. die Verabreichung einer „Pille danach“, die frühabtreibend wirkt, moralisch unerlaubt ist, denn dabei handelt es sich um unerlaubte Tötung menschlichen Lebens; dies ist der Fall, wenn die Pille die Einnistung einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutter verhindert oder die befruchtete Eizelle auf irgendeine Weise zerstört. Ist dies hingegen nicht der Fall, weil die „Pille danach“ (vgl. den Artikel von Andreas Reimann) nur die Spermienfunktion reduziert, die Eizellreifung verzögert oder den Eisprung hemmt bzw. verzögert, so dass eine Befruchtung gar nicht zustande kommt, so handelt es sich um eine „Notfallkontrazeption“, die im Falle einer Vergewaltigung sittlich erlaubt ist. Die Pressestelle des Erzbistums Köln weist in ihrer Erläuterung der Erklärung des Kardinals zu Recht und korrekt auf den Fall der präventiven Einnahme von Kontrazeptiva durch Ordensschwestern angesichts der Gefahr einer möglichen Vergewaltigung hin. Ich habe selbst im Auftrag der Glaubenskongregation einen Artikel publiziert, in dem dies begründet wird (in englischer Sprache abgedruckt in M. Rhonheimer, Ethics of Procreation and the Defense of Human Life, Washington D.C. 2010).

Auch in anderer Hinsicht scheint mir die Stellungnahme von Kardinal Meisner korrekt und ausgesprochen klug zu sein. Das moralische Kriterium bleibt unangetastet, aber die Abklärung, ob es sich tatsächlich um eine frühabtreibende Pille handelt, wird der Verantwortung der Ärzte bzw. des Krankenhauses überlassen. Denn dies ist eine Frage der Wissenschaft und ärztlichen Kompetenz. Damit verzichtet die Kirche darauf, in wissenschaftliche Kontroversen einzugreifen, beschränkt sich auf die moralische Beurteilung, und überlässt die Verantwortung der Unterscheidung, ob dieser oder jener moralische Fall vorliegt, dem Gewissen des Arztes bzw. dem Krankenhaus. Damit kann man der Kirche nicht mehr vorwerfen, sie würde Vergewaltigungsopfer im Stich lassen. Gleichzeitig setzt sie sich ungebrochen für den Lebensschutz ein.

Die Frage, die bleibt, aber vom kirchlichen Lehramt nicht geklärt werden kann und auch nicht von ihr zu klären ist, besteht darin, ob es in der Tat eine „Pille danach“ gibt, die allein empfängnisverhütend und nicht auch frühabtreibend wirkt. Das wäre meines Erachtens nur der Fall, wenn z.B. nach einem Sexualverkehr eine so lange Zeitspanne bis zur Befruchtung verstreichen würde, dass, infolge der Einnahme der "Pille danach", entweder der Eisprung so lange verzögert oder gar ganz gehemmt würde, dass gar keine Befruchtung stattfindet, oder aber dass die Spermienfunktion so reduziert würde, dass ebenfalls keine Befruchtung erfolgt. Ob das biologisch möglich ist, muss die Kirche nicht beurteilen, dazu braucht es medizinische und pharmakologische Kompetenz. Moralisch wäre eine "Pille danach" aber nur dann eine Notfallkontrazeption, wenn man sicher sein könnte, dass ausschliesslich dieser kontrazeptive Effekt bestünde, und nicht noch zusätzlich (für den Fall, dass die erste nicht funktioniert) eine frühabtreibende Wirkung. Deshalb formuliert Kardinal Meisner – ebenfalls klug –, es dürfe im Falle einer Vergewaltigung bei der Verabreichung einer „Pille danach“ allein die „Absicht“ bestehen, „die Befruchtung zu verhindern“, nicht aber die Absicht, eine befruchtete Eizelle direkt oder indirekt (durch Nidationshemmung) zu zerstören, d.h. menschliches Leben zu töten. Diese „Absicht“ muss selbstverständlich geformt sein durch die Kenntnis des objektiven Sachverhalts. Hier ist also das durch medizinische Fachkompetenz geformte Gewissen der Ärzte gefordert. Sie allein können wissen, ob hier nur eine Befruchtung verhindert oder aber menschliches Leben zerstört wird. Genau dies ist es, was Kardinal Meisner klar und deutlich gesagt hat.

Auch ein anderer Punkt der Stellungnahme des Kardinals scheint mir hilfreich: Die Aussage nämlich, dass ein katholisches Krankenhaus auch über Methoden informieren kann, "die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind". Das ist nicht zuletzt auch wichtig, um katholische Einrichtungen im Gesundheitssektor vor eventueller Strafverfolgung oder politischen Druckversuchen zu schützen, aber auch, um das Vergewaltigungsopfer nicht zu bevormunden. Eine solche Information kann, ja muss, damit einhergehen, wie es in der Erklärung heisst, "auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten [zu] erläutern." Letztlich muss das Vergewaltigungsopfer selbst eine Entscheidung treffen, ob es zu einem Unrecht ein neuerliches Unrecht hinzufügen will, oder nicht. Dass eine solche Entscheidung, zudem unter Zeitdruck, das Opfer einer Vergewaltigung zu überfordern vermag, macht plausibel, dass es deshalb auch im Falle einer Entscheidung zur Frühabtreibung wesentlich von Schuld entlastet ist. Dennoch müssen katholische Krankenhäuser an ihrem Zeugnis für das Leben festhalten, sollten aber auch, wie Kardinal Meisner betont, keinen Druck ausüben, damit das Opfer in ihrem Sinne entscheidet, ihm also die Möglichkeit offen halten, an anderer Stelle die erwünschte Hilfe zu erhalten. Zusätzlich weist Kardinal Meisner darauf hin, dass in solchen Fällen in katholischen Einrichtungen die Hilfe für vergewaltigte Frauen (...) natürlich weit über die Erörterung solcher Fragen hinaus gehen“ sollte.

Freilich bleibt das Problem, dass eine differenzierte Position, wie sie der Kölner Oberhirte im Einklang mit der katholischen Lehre vertritt, nicht leicht in der Öffentlichkeit kommuniziert werden kann. Dass es in der Öffentlichkeit Missverständnisse und Fehlinformationen gibt, ist aber kein Grund, auf eine differenzierte Argumentation zu verzichten. Es muss in Kauf genommen werden, dass solche Differenzierungen missbraucht oder missverstanden werden. Katholische Lebensschutzorganisationen sollten jedenfalls durch öffentliche Forderungen an den Kardinal nach zusätzlichen Klarstellungen nicht noch mehr Unsicherheit und Unklarheit schaffen, sondern die Kirche und in diesem Falle den Kölner Erzbischof darin unterstützen, seine Position angemessen in der Öffentlichkeit zu kommunizieren und verständlich zu machen.

Prof. Dr. Martin Rhonheimer ist Priester und lehrt seit 1990 Ethik und politische Philosophie an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom

Foto: (c) www.josemariaescriva.info


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