'IMABE'-Institut: 'Pille danach' nur nach ärztlicher Untersuchung

15. Februar 2013 in Weltkirche


Kirchliches Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik: Tests nach Vergewaltigung zeigen, ob Präparat verhütend oder abtreibend wirken würde


Wien (kath.net/KAP) Das Wiener "Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik" (IMABE) befürwortet den Einsatz der "Pille danach" bei Vergewaltigungsfällen, sofern ärztliche Tests jeweils im konkreten Fall eine abtreibende Wirkung ausschließen. Laut den Erkenntnissen der Forschung seit 2010 kann die Wirkungsweise vorab eindeutig bestimmt werden, begründet die unter Patronanz der österreichischen Bischofskonferenz stehende Forschungseinrichtung in ihrer Stellungnahme zur aktuellen Debatte.

Die Diskussion um die "Pille danach" ist entfacht, seit sie der Kölner Kardinal Joachim Meisner Ende Jänner als "vertretbar" bezeichnet hatte, sofern sie nach einer Vergewaltigung eine Zeugung verhindern soll. Wolle man mit ihr die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle in der Gebärmutter verhindern, sei dies hingegen nicht hinnehmbar, betonte der Kölner Erzbischof damals. Nötig geworden war diese Klarstellung, nachdem ein Vergewaltigungsopfer in zwei katholischen Klinken Kölns abgewiesen worden war. Die Ärzte hatten befürchtet, der Hinweis auf die "Pille danach" bei der Untersuchung verstoße gegen kirchliche Lehre.

Wie das IMABE-Institut hervorhebt, entspricht Meisners Erklärung völlig der offiziellen kirchlichen Linie, die keine Bedenken gegen Empfängnisverhütung nach Vergewaltigung hat. Weder habe der Kölner Erzbischof Grundprinzipien der katholischen Ehemoral infrage gestellt - durch den klaren Verweis auf Vergewaltigungsfälle sei dies ausgeschlossen - noch Abtreibung als Option nach Vergewaltigung dargestellt.

Bedauern äußert das IMABE-Institut hingegen über eine Erläuterung des Presseamtes der Kölner Erzdiözese, die zeitgleich publiziert wurde. Sie sei "missverständlich" gewesen und habe den Eindruck erweckt, als sei es "neuer Stand der Wissenschaft", dass die "Pille danach" scheinbar keine abtreibende Wirkung habe. "Damit wird indirekt behauptet, dass im Falle einer Vergewaltigung auch nach der katholischen Lehre die 'Pille danach' ohne jegliche Bedenken verschrieben werden kann", so die Stellungnahme wörtlich.

Neue Studien präzisieren abtreibende Wirkung

Diese Aussage entspreche zwar den Informationen der Hersteller-Beipackzetteln, nicht jedoch den neuesten Studien, legt das IMABE-Institut dar. Zur Klärung habe man die relevanten wissenschaftlichen Arbeiten seit 2010 geprüft, die sich mit der Wirkungsweise der "Pille danach" beschäftigt haben. Es habe seither einige neue Erkenntnisse gegeben, die die abtreibende Wirkung dieser Präparate "in ihrem Umfang präzisieren und sie jetzt mit größeren Fallzahlen im Wesentlichen bestätigen".

Detailliert schlüsseln die Wiener Bioethiker die Wahrscheinlichkeiten im Fall von Vergewaltigung auf: In fünf Prozent der Fälle habe demnach Geschlechtsverkehr Schwangerschaft zur Folge, wobei die "Pille danach" diesen Anteil auf 1,1 Prozent senken könne. In 1,4 Prozent der Anwendungsfälle nach Vergewaltigung - dies sei zugleich 28 Prozent der möglichen Schwangerschaften - verhindere die "Pille danach" den Eisprung. Als frühabtreibendes Mittel wirke das Präparat damit in 2,5 Prozent der Vergewaltigungsfälle, was 50 Prozent aller möglichen Schwangerschaften und 64 Prozent der von der "Pille danach" verhinderten Schwangerschaften ausmachten. In mehr als neun von zehn Fällen sei die Einnahme der "Pille danach" somit unnötig, schlussfolgern die Autoren.

Klärung per Vaginalultraschall und Eisprungtest

Besondere Betonung legen die Wiener Bioethiker darauf, dass heutige medizinische Untersuchungsmethoden - nämlich Vaginalultraschall und Eisprungtest (LH-Test) - zeitlich voneinander abgrenzen kann, ob und wie die "Pille danach" bei einer Patientin wirkt: Entweder, man könne im konkreten Fall eine Befruchtung gänzlich ausschließen, womit die Einnahme unnötig wäre. Ein zweites mögliches Ergebnis könnte sein, dass das Präparat die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle nur verhindern würde. Als letztes mögliches Ergebnis könnte sich herausstellen, dass die "Pille danach" mit 85-prozentiger Wahrscheinlichkeit die Einnistung einer bereits
befruchteten Eizelle verhindern und somit zur Abtreibung führen würde.

Nur im letzten Fall wäre somit das Verschreiben der "Pille danach" aus Sicht der katholischen Moral unzulässig, so die Bewertung des Instituts; den meisten Vergewaltigungsfällen könnte man helfen, ohne die Tötung eines Embryos zu riskieren. Durch die genannten Untersuchungen könne man die Fälle, bei denen die Pillen-Einnahme nach Vergewaltigung abtreibend wirke, auf 2,5 Prozent eingrenzen. Allerdings: "Für diese Gruppe von 2,5 Prozent gibt es keine moralisch zulässige Alternative, außer, den Embryo zu schützen." Wie das Institut betont, habe die katholische Kirche nie einer Tötung des Embryos zugestimmt - auch nicht nach Vergewaltigung.

Die Autoren empfehlen abschließend einheitliche Regeln für die "Pille danach": Ab zwei Tagen vor dem Eisprung - im Fall des Präparats "Ulipristal" einen Tag davor - sollte sie nicht mehr verschrieben werden. "Nach Meinung der einen, weil sie ohnehin nicht mehr wirkt - weder verhütend noch abtreibend -, nach Überzeugung der anderen, weil es moralisch unzulässig wäre, eine abtreibende Substanz zu verabreichen."

Die Stellungnahmen von IMABE:
- Stellungnahme von IMABE zur Diskussion über die Wirkungsweise der „Pille danach“

- Aktualisierung der Erkenntnisse zur Wirkweise der „Pille danach“

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