Litauen: Großer Erfolg für Lebensschützer

30. Mai 2013 in Weltkirche


Parlament entscheidet klar: 46 gegen 19 Stimmen (25 Enthaltungen) - Abtreibungen sollen demnach künftig nur bei Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter sowie nach einer Vergewaltigung erlaubt sein


Vilnius (kath.net/KNA) Das litauische Parlament hat ein Gesetz für ein weitgehendes Verbot von Abtreibungen auf den Weg gebracht. Der Seimas sprach sich laut litauischen Presseberichten von Mittwoch in erster Lesung mit 46 gegen 19 Stimmen für einen entsprechenden Entwurf aus. 25 Abgeordnete enthielten sich.

Das Töten eines ungeborenen Kindes sollen demnach künftig nur bei Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter sowie nach einer Vergewaltigung erlaubt sein. Bisher sind in Litauen Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ohne Einschränkungen zulässig. Der Gesetzentwurf der «Wahlaktion der Polen in Litauen», der kleinsten der vier Regierungsparteien, muss nun in den zuständigen Parlamentsausschüssen beraten werden. Im Herbst soll der Semias endgültig darüber entscheiden.

In dem Land mit drei Millionen Einwohnern sank die Zahl der registrierten Abtreibungen in den vergangenen Jahren stetig: von 16.259 im Jahr 2000 auf 6.205 im Jahr 2011. Auf 100 Geburten kamen nach Angaben der nationalen Statistikbehörde zuletzt 21,5 Abtreibungen. Von 1.000 Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren ließen 7,8 ihr ungeborenes Kind töten. Frühere Initiativen gegen die Fristenregelung fielen im Parlament bislang stets durch.

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