Niederlande legalisiert aktive Sterbehilfe für todkranke Babys

24. Juni 2013 in Aktuelles


Ärzten ist es von nun an erlaubt, bei Neugeborenen mit geringer Lebenserwartung nicht nur die Behandlung einzustellen, sondern sogar den Tod durch die Gabe von Muskelrelaxanzien aktiv herbeizuführen


Utrecht (kath.net) Der Sterbeprozess todkranker Babys darf in den Niederlanden beschleunigt werden. Darüber berichtete das „Deutsche Ärzteblatt“. Ärzten ist es von nun an legal erlaubt, bei Neugeborenen mit geringer Lebenserwartung nicht nur die Behandlung einzustellen, sondern sogar den Tod durch die Gabe von Muskelrelaxanzien aktiv herbeizuführen. Dies hat die Ärzteorganisation KNMG in einem Bericht vom 12. Juni 2013 festgelegt.

Diese Vorgehensweise wird nach Angabe des Ärzteblattes in den Niederlanden bereits seit Jahren praktiziert. Es gab darüber kontroverse Diskussionen bei Juristen und bei Kinderärzten. Entsprechende Fälle müssen einer eigens dafür eingerichteten Kommission gemeldet werden.


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