Verfahren gegen Limburger Bischof endgültig eingestellt

2. Jänner 2014 in Deutschland


Tebartz-van Elst habe seine Buße in Höhe von 20.000 Euro bereits vor Weihnachten bezahlt, womit aus dem vorläufig eingestellten Verfahren ein endgültig eingestelltes geworden sei – Damit ist der Bischof nicht vorbestraft


Hamburg (kath.net/KNA) Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst endgültig eingestellt. Das teilte die Behörde am Donnerstag in Hamburg auf Anfrage mit. Der Geistliche habe seine Buße in Höhe von 20.000 Euro bereits vor Weihnachten bezahlt, womit aus dem vorläufig eingestellten Verfahren ein endgültig eingestelltes geworden sei, so Sprecherin Nana Frombach.

In dem Verfahren vor dem Hamburger Amtsgericht war dem Limburger Bischof vorgeworfen worden, im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben zu haben. Tebartz-van Elst hatte die Vorwürfe eingeräumt . Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft entschieden, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Nach Informationen des Amtsgerichts ist der Bischof damit nicht vorbestraft, weil die Zahlung unter der Summe von 90 Tagessätzen liegt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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