Kommunionverbot für viele?

13. März 2014 in Weltkirche


Die Begegnung mit Gott in der Eucharistie wird meistens auf das Kommunionverbot für zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene reduziert. Ist sonst niemand vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen? Ein Kommentar von Johannes Graf


Linz (kath.net/jg)
„Gottheit tief verborgen, betend nah ich dir. Unter diesen Zeichen bist du wahrhaft hier. Sieh, mit ganzem Herzen schenk ich dir mich hin, weil vor solchem Wunder ich nur Armut bin.“ Mit diesen wenigen Versen fasst der heilige Thomas von Aquin die wesentlichen Aspekte des Kommunionempfanges zusammen. Hier ist auch der Schlüssel für den Umgang der Kirche mit der Eucharistie zu finden. In der öffentlichen Wahrnehmung wird dieser meist auf das Kommunionverbot für zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene reduziert.

Der Empfang der heiligen Kommunion bedeutet für den gläubigen Katholiken die Begegnung und Vereinigung mit dem real in der gewandelten Hostie gegenwärtigen Gott. Der Glaube an die Realpräsenz ist daher eine grundlegende Voraussetzung für den Empfang der Kommunion. Nur wer sich der Gegenwart Gottes in der Eucharistie bewusst ist, wird sie mit der entsprechenden Ehrfurcht empfangen.

Würde die Kirche die Kommunion wissentlich auch an jene austeilen, die nicht an die Realpräsenz glauben sondern in ihr beispielsweise nur das gemeinsame Mahl der Gemeinde sehen, würde sie mit dem ihr anvertrauten Sakrament leichtfertig und unverantwortlich umgehen.

Das Kommunionverbot betrifft nicht nur Personen, die nach einer Scheidung zivilrechtlich wieder geheiratet haben. Wer die Realpräsenz Christi in der Eucharistie ablehnt, ist ebenfalls vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen. Letzteres ist eine Gewissensfrage, während ersteres meistens dem Großteil der Gemeinde bekannt ist. Vor Gott spielt dieser Unterschied aber keine Rolle. Er sieht jedem von uns ins Herz, wenn wir aufstehen und zur Kommunion gehen und er weiß, wie es um jeden von uns bestellt ist.

Mit dieser Voraussetzung ist eine weitere eng verbunden. Wer die Kommunion empfangen will, muss durch die Taufe zur katholischen Kirche gehören. „Die Feier der Eucharistie kann aber nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft sein, sie setzt die Gemeinschaft vielmehr voraus und möchte sie stärken und zur Vollendung führen“, schreibt Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia (Nr. 35). Obwohl in manchen deutschsprachigen Pfarren offenbar durchaus geläufig, ist die Kommunionspendung an Angehörige evangelischer und evangelikaler Gemeinschaften nicht erlaubt. Mitglieder der orthodoxen Kirchen hingegen dürfen die Kommunion empfangen. (Siehe auch KKK 1415)

Die zivilrechtlich wiederverheirateten Geschiedenen „befinden sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen.“ (KKK 1650) Damit ist eine weitere Bedingung für den Kommunionempfang angesprochen. Nur wer „im Stand der Gnade ist“ darf die Eucharistie empfangen. Wer eine schwere Sünde begangen hat, muss von dieser im Bußsakrament losgesprochen werden, bevor er kommunizieren darf. Das ist für wiederverheiratete Geschiedene schwer möglich, die ihre zivilrechtliche Ehe aufrecht erhalten wollen.

Allerdings gibt es auch hier einen Ausweg. Wenn die Betroffenen ihre „objektiv ungeordnete Situation“ als solche erkennen und bereuen, ist der Empfang des Bußsakramentes möglich. Sie müssen sich vornehmen, in Zukunft eine sogenannte „Josefsehe“ zu führen. Das bedeutet, wie Josef und Maria zusammen zu leben, also auf sexuelle Kontakte zu verzichten. Deshalb sollte man auch vorsichtig sein, Personen zu verurteilen, welche die Kommunion empfangen, obwohl sie ein zweites Mal geheiratet haben.

Es bleibt letztlich die Gewissensentscheidung jedes einzelnen, ob er die Eucharistie empfängt oder nicht. Das Gewissen hat sich dabei an den Geboten Gottes zu orientieren. Diese geben die Richtung zu unserem eigentlichen und letzten Ziel vor: die Gemeinschaft mit Gott im Himmel. Die Vereinigung mit ihm in der Eucharistie ist ein Vorgeschmack darauf.


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