Justiz entscheidet bald über Ermittlungen gegen Tebartz

28. März 2014 in Deutschland


Die Limburger Staatsanwaltschaft wird in Kürze darüber entscheiden, ob sie gegen den zurückgetretenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst förmliche Ermittlungen aufnimmt – Tebartz-van Elst ist nach Rom geflogen


Limburg (kath.net/KNA/red) Die Limburger Staatsanwaltschaft wird in Kürze darüber entscheiden, ob sie gegen den zurückgetretenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst förmliche Ermittlungen aufnimmt. Es gehe um den möglichen Verdacht der Untreue im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bischofshauses auf dem Limburger Domberg, so die Justizbehörde am Donnerstag. Dazu müsse der am Mittwoch veröffentlichte kirchliche Prüfbericht zu den Kosten des Bischofshauses und ihrer Finanzierung ausgewertet werden.

Die Auswertung wird laut Staatsanwaltschaft etwa zehn Tage in Anspruch nehmen. Der Behörde liegen seit längerem mehrere Anzeigen wegen des Verdachts der Untreue in Sachen Bischofshaus vor. Es sei nun zu prüfen, ob «nur» kirchliches Recht oder auch weltliches Recht verletzt worden sei.

Die Staatsanwaltschaft greift nur dann ein, wenn aus ihrer Sicht weltliches Recht gebrochen wurde. Zunächst muss sie feststellen, ob ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegt, der ein Ermittlungsverfahren nach sich zieht. Dies setzt voraus, dass nach kriminalistischer Erfahrung eine Straftat in Betracht kommt.

Der zurückgetretene Bischof Tebartz-van Elst, der vorübergehend im bayrischen Benediktinerabtei Metten wohnt, ist am Donnerstag nach Rom abgeflogen. Am Freitag wird Tebartz-van Elst von Papst Franziskus empfangen werden.

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