Kritik am Gesundheitssystem nach Tod eines Flüchtlings-Babys

17. April 2014 in Deutschland


Medien: Möglicherweise starb der vier Wochen alte alte Säugling aus Ghana, weil die Klinik die Behandlung wegen der ungeklärten Kostenübernahme ablehnte


Hannover/Frankfurt (kath.net/KNA) Nach dem Tod eines Babys in einer hannoverschen Klinik fordert Niedersachsens Ausländerbeauftragte Doris Schröder-Köpf (SPD) eine Entbürokratisierung des Verfahrens zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Im Zweifel müsse gelten: Erst helfen, dann die Kostenfrage klären, sagte die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe am Mittwoch in Hannover. Auch die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl in Frankfurt übte Kritik am Vorgehen der Klinik.

Hintergrund sind Medienberichte, wonach eine Kinderklinik in Hannover möglicherweise die Behandlung eines schwerkranken Säuglings einer Asylbewerberin aus Ghana ablehnte, weil die Mutter kein Dokument vorlegen konnte, das die Übernahme der Behandlungskosten regelt. Der einen Monat alte Säugling (Foto: Archivfoto eines anderen Kindes) war später gestorben. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln. Schröder-Köpf sprach der Familie ihr Beileid aus, wie es hieß.

Die rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, Marei Pelzer, sagte, dies sei «ein weiterer erschütternder Fall, der zeigt, dass die systematische Diskriminierung von Flüchtlingen durch das Asylbewerberleistungsgesetz die Betroffenen tödlichen Risiken aussetzt». Das Asylbewerberleistungsgesetz schreibe vor, dass zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen die zuständige Behörde eine ärztliche Versorgung sicherstellt.

Häufig maßten sich aber «medizinisch inkompetente Bedienstete» die Entscheidung an, ob ein dem Gesetz nach «legitimer» Behandlungsanspruch besteht, kritisierte Pelzer. Ärzte und Krankenhäuser seien sich nicht selten unsicher, ob die Kosten einer Behandlung auch erstattet werden. Dies führe zur Diskriminierung der Betroffenen im Gesundheitswesen - im jüngsten Fall in Hannover mit tödlichen Folgen.

Weiter verweist Pro Asyl darauf, dass erst am Dienstag Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft Zirndorf wegen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung durch Unterlassung verurteilt worden seien, weil sie 2011 einem schwer kranken Flüchtlingskind dringend notwendige Hilfe versagt hatten.

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