Caritas: Wiederheirat darf kein Kündigungsgrund sein

13. Mai 2014 in Deutschland


Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes fordert: Kirche soll auf arbeitsrechtliche Konsequenzen verzichten, wenn Mitarbeiter ihrer Einrichtungen nach Scheidung wieder heiraten oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben.


Münster (kath.net/KNA) Die katholische Kirche soll nach dem Willen der Caritas auf arbeitsrechtliche Konsequenzen verzichten, wenn Mitarbeiter ihrer Einrichtungen nach Scheidung wieder heiraten oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Eine Kündigung wegen Verletzung der Loyalitätspflichten sollte es in diesen Fällen nicht mehr geben, sagte der Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes, Heinz-Josef Kessmann, am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Münster. Er forderte die Bischöfe zu einer mutigen Entscheidung auf.

Für Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen sieht die katholische Grundordnung besondere Loyalitätsverpflichtungen vor. Sie gelten nicht nur für Pfarrer und Seelsorger, sondern auch für Mitarbeiter in katholischen Kliniken, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen.

«Wir haben an dieser Stelle großen Handlungsbedarf», so Kessmann. «Es entspricht nicht dem Prinzip der Grundordnung, dass in jedem Fall und für jede Art von Dienst die Wiederverheiratung nach Scheidung unweigerlich zur fristlosen Kündigung führt», betonte der Leiter der Arbeitsrechtlichen Kommission und Direktor des Caritasverbandes im Bistum Münster. Von einer Putzfrau sei nicht die gleiche Loyalität zu erwarten wie von einem Diözesan-Caritasdirektor. Je nach Aufgabe variiere der Grad an Identifikation, auch in der privaten Lebensführung. Die Kirche müsse sich bewegen, wenn sie im Umgang mit ihren Mitarbeitern nicht an Glaubwürdigkeit verlieren wolle, betonte Kessmann.

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