Bischöfe haben nicht genug gegen Missbrauch getan

20. Juli 2014 in Weltkirche


Der ehemalige Chefankläger findet die Leistung der Bischöfe auf diesem Gebiet unzureichend.


Rom (kath.net/ KNA)
Katholische Bischöfe haben nach Ansicht des früheren vatikanischen Chefanklägers, Bischof Charles Scicluna, in der Vergangenheit oft zu wenig gegen pädophile Priester unternommen, obwohl das Kirchenrecht ihnen ein härteres Vorgehen ermöglicht hätte.

„Viele Tragödien hätten vermieden werden können, wenn die Vorschriften des Kirchenrechts befolgt worden wären“, sagte Scicluna der italienischen Tageszeitung „La Repubblica“ (Samstag).

Zugleich wies er Vorwürfe zurück, Papst Johannes Paul II. (1978-2005) und der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Joseph Kardinal Ratzinger, hätten Missbrauchsfälle vertuscht. Verantwortlich für die Leitung ihrer Diözese und damit die Ahndung von Missbrauchsfällen seien die Ortsbischöfe. Der Vatikan stelle hierzu lediglich seine kirchenrechtliche Hilfe zur Verfügung, um die Arbeit der Bischöfe zu erleichtern, so Scicluna.

Als Kirchenanwalt der vatikanischen Glaubenskongregation war der Malteser Scicluna von 2002 bis 2012 für die Ahndung von Missbrauchsfällen zuständig. Heut ist der Kirchenrechtler Weihbischof von Malta.

Sexueller Missbrauch von Minderjährigen kommt unter katholischen Priestern nach Einschätzung Sciclunas ebenso häufig vor wie in anderen Berufsgruppen. Der Prozentsatz für Kleriker scheine leider auf dem gleichen Niveau zu liegen. Verlässliche Angaben lägen hierzu jedoch nicht vor. Flächendeckende wissenschaftliche Studien fehlten bislang.

Einziger verlässlicher Anhaltspunkt für die Häufigkeit von sexuellem Missbrauch unter katholischen Priestern sei ein von den US-amerikanischen Bischöfen 2004 veröffentlichte Studie, erläuterte Scicluna. Danach sei in den USA von 1950 bis 2002 gegen rund vier Prozent aller Priester, die in diesem Zeitraum tätig waren, Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen erstattet worden. Ob tatsächlich ein solches Delikt vorlag, gehe daraus jedoch nicht hervor.

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