Nordrhein-Westfalen verbietet 'Scharia-Polizei'-Westen

7. September 2014 in Deutschland


Das Tragen von Westen mit der Aufschrift „Scharia-Polizei“ ist ab sofort in Nordrhein-Westfalen verboten und steht unter Strafe. Die Polizei soll "gegen solche Möchtegern-Streifen mit allen polizeilichen Mitteln vorgehen"


Düsseldorf (kath.net) Das Tragen von Westen mit der Aufschrift „Scharia-Polizei“ ist ab sofort in Nordrhein-Westfalen verboten und steht unter Strafe. Innenminister Ralf Jäger sagte gegenüber dem WDR, er habe hierzu einen polizeilichen Erlass herausgegeben. Das berichtete die „ARD“. Die Polizei soll „gegen solche Möchtegern-Streifen mit allen polizeilichen Mitteln vorgehen“, einschließlich der Identitätsfeststellung und dem Wegnehmen der Westen oder anderer Dinge, die den Polizeinamen missbrauchten. Zur Begründung sagte Jäger, das Handeln der so genannten Scharia-Polizei nicht mehr mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gedeckt sei. .“Menschen zu missionieren, zu nötigen, im öffentlichen Bild als Polizei, als Streife aufzutreten“, dies habe die Bevölkerung derart verunsichert, dass die Polizei ein Bürgertelefon eingerichtet habe.

In Wuppertal hatten Männer gelbe bzw. orangene Sicherheitswesten mit der Aufschrift "Scharia-Polizei" getragen und auf ein streng mit dem Islam übereinstimmendes Leben gedrungen. Sie forderten u.a. folgende Verhaltensregeln ein: Kein Alkohol, keine Drogen, keine Pornografie, kein Glücksspiel, keine Musik und keine Konzerte. kath.net hat berichtet.


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