Wenn ein Pfarrer seinen Bischof ignoriert

1. Oktober 2014 in Österreich


Erneut fand in der Diözese Graz-Seckau eine umstrittene Feier für Homosexuelle und geschiedene Wiederverheiratete statt. Bischof Kapellari hat vor einigen Wochen ein Verbot ausgesprochen. Der zuständige Pfarrer ignoriert den Bischof mehr oder weniger


Graz (kath.net/dgs/red)
Trotz bischöflichen Verbot wurde in der Diözese Graz-Seckau in der Pfarre St. Margarethen/Raab am vergangenen Sonntag erneut ein umstrittener "Gottesdienst" für Homosexuelle und geschiedene Wiederverheiratete abgehalten. Bischof Egon Kapellari hatte nach Beschwerden von Katholiken die Form des Gottesdienstes vor einigen Wochen verbieten lassen. Daran gehalt hat sich Pfarrer Bernhard Preiß nicht wirklich. Der Pfarrer meinte gegenüber dem ORF in abwertender Weise über seinen Bischof: „Er hat gesagt, dass er nicht mehr lange im Amt ist, und ich meine, dass man im Alter etwas weise und milde sein kann - das ist bei ihm aber nicht der Fall.“ Das Bistum hat am Montag gleich mit zwei Aussendungen reagiert. In einer ersten wird festgestellt, dass keine Messfeier stattgefunden hat. In einer zweiten Aussendung, die kath.net im Wortlaut, dokumentiert, wird der ganze Fall aus der Sicht der Diözese noch einmal geschildert.

kath.net dokumentiert die Klarstellung "Kirche grenzt nicht aus" der Diözese Graz-Seckau in voller Länge:

Auseinandersetzungen über eine Eucharistiefeier am 22. Juni, zu der Pfarrer Bernhard Preiß nach Kirchberg an der Raab wiederverheiratet Geschiedene und Menschen mit homosexueller Orientierung sowie Alleinerziehende eingeladen hatte, erfordern folgende Klarstellung seitens der Diözesanleitung:

1. Die Diözesanleitung und der Bischof wurden davon erst durch die „Kleine Zeitung“ vom 16. April informiert. An eben diesem Mittwoch der Karwoche versammelten sich wie alljährlich zahlreiche Priester und Diakone gemeinsam mit dem Bischof, um die Liturgie der Ölweihe zu feiern. Der Bischof sprach mit Hinweis auf das Päpstliche Schreiben „Evangelii Gaudium“ über die Notwendigkeit, an einer Einladung einer missionarischen Kirche aktiv mitzuwirken.

2. Der Diözesanbischof hat sich bekanntlich von jeher besonders bemüht, Menschen beizustehen, die es aus verschiedenen Gründen schwer haben, sich in der Kirche beheimatet zu fühlen. Dies gilt vor allem für die vielen Katholiken, die nach einer Scheidung in einer nicht kirchlich geschlossenen Ehe leben. Sie dürfen nicht als Fremde in der Kirche gelten. Ein besonderes Problem ergibt sich für sie aber, weil eine für die ganze Weltkirche geltende Ordnung, über die man bei den kommenden Bischofssynoden intensiv nachdenken wird, den Empfang der Kommunion nicht ohne weiteres ermöglicht. Die Kirche geht dabei davon aus, dass die erste, als Sakrament geschlossene Ehe, noch in Gültigkeit besteht.

3. Der Diözesanbischof hatte gegen die oben genannte Einladung zu einer Eucharistiefeier mit drei unterschiedlichen Gruppen lediglich einzuwenden, dass geschieden wiederverheirate Katholiken dabei nicht generell zum Kommunionempfang eingeladen werden können. Niemand weist solche Katholiken vom Kommunionempfang zurück, aber die Seelsorger müssen bedenken, dass die Biographien solcher Mitchristen sehr unterschiedlich sind. Es gibt in manchen Fällen unaufgearbeitete Konflikte mit verlassenen Ehepartnern und Kindern, die überwindbar wären. Der Kommunionempfang sollte jedenfalls nicht zu einem demonstrativen Akt werden, der neue Wunden schlägt statt sie zu heilen.

4. Hätte Pfarrer Preiß das Gespräch über das Gesamtproblem mit dem Bischof oder dem Generalvikar gesucht, dann wären viele Missverständnisse und Konflikte vermeidbar gewesen. Durch die Darstellung dieses Konflikts in Medien musste der Bischof die oben erwähnte Grenzziehung in Erinnerung rufen. Da die Komplexität dieses Problems in der Kirche und außerhalb weithin nicht bekannt ist, hat es infolge dessen Kritik und auch Polemik gegeben, die gemessen an der Wirklichkeit sehr ungerecht war. Es ist verständlich, dass die Öffnung von Grenzen seitens der Kirche in aller Regel als sympathisch empfunden wird, weil die Gründe für Grenzen nicht ausreichend bekannt sind. Die hier angesprochene Grenze ist aber ein Thema, mit dem man sich sehr ernsthaft auseinandersetzen muss, um nicht durch verstehbare Gefühle Prinzipien aus dem Blick zu verlieren. Da ginge es, wie so oft, um einen Blick auf das Ganze.

5. Die Wiederholung eines Gottesdienstes wie des oben genannten in St. Margarethen an der Raab wurde für September angekündigt. Der Bischof lud daher den Pfarrer zu einem Gespräch darüber ein und teilte mit, dass er eine Eucharistiefeier mit dieser Programmatik nicht akzeptieren könne. Dabei ging es, wie gesagt, nur um den Kommunionempfang für geschieden wiederverheiratete Katholiken und keineswegs um Menschen mit homosexueller Orientierung oder Alleinerziehende.

6. Indessen haben weitverbreitete Medien durch tatsachenwidrige Überschriften wie „Kapellari untersagt Gottesdienst für Homosexuelle“ oder „‘Gottesdienst am Rand‘ untersagt“ besorgte und qualifizierte, aber auch gänzlich unqualifizierte Kritik an der Diözesanleitung hervorgerufen. Sehr vielen Menschen in Österreich, auch dem Pfarrer dieses oststeirischen Pfarrverbandes, ist gut bekannt, dass der Bischof solche Menschen nicht ausgrenzt, sondern ihnen im Gegenteil nachgeht. Wie fast jeder Bischof und Priester hat auch er Familienangehörige, die davon betroffen sind.

7. Diese umfassende Klarstellung wird auch jenen Personen übermittelt werden, die sich in Briefen direkt an den Bischof gewendet haben. Wir nehmen diese Kritik sehr ernst. Und wir hoffen, dass der genannte Konflikt ein Umweg zu mehr Klarheit und einem stärkeren Miteinander in der Kirche und in der Gesellschaft sein wird.

Für die Diözesanleitung:
Dr. Heinrich Schnuderl, Generalvikar
29. September 2014


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