Stille Tage: Keine Zirkusvorstellung an Allerheiligen

28. Oktober 2014 in Deutschland


Die Stille-Tage-Regelung in Bayern gilt auch für Zirkusvorstellungen. So untersagte das Ordnungsamt der Stadt Aschaffenburg dem «Circus Roncalli» an Allerheiligen Vorführungen.


Aschaffenburg (kath.net/KNA) Die Stille-Tage-Regelung in Bayern gilt auch für Zirkusvorstellungen. So untersagte das Ordnungsamt der Stadt Aschaffenburg dem «Circus Roncalli» an Allerheiligen Vorführungen, wie das «Main Echo» (Dienstag) berichtet. Solche Veranstaltungen fielen in die vom bayerischen Feiertagsgesetz genannte Kategorie der «öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen ohne ernsten Charakter», zitiert die Zeitung den Leiter der Behörde, Lothar Hinzer. Der Zirkus sei im Vorfeld darüber informiert worden, dass am Samstag keine Vorstellung stattfinden könne. Auch im Vertrag sei dieser Hinweis aufgenommen worden.

Die Regeln zu den sogenannten stillen Tagen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Gastierte der Zirkus etwa in Hessen, wäre der 1. November nicht geschützt. In Bayern sind an insgesamt neun Tagen Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen verboten. Laut Feiertagsgesetz sind dies Heiligabend, Karfreitag und Karsamstag, Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag sowie der Buß- und Bettag.

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