Vatikan präzisiert Vorschriften für Rücktritt von Bischöfen

6. November 2014 in Weltkirche


Das von Kardinalstaatssekretär Parolin verbreitete "Reskript" stellt klar, dass alle Bischöfe "gehalten sind", dem Papst zur Vollendung ihres 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anzubieten. Das gleiche gilt auch für die Kurienchefs im Kardinalsrang.


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat seine Vorschriften für den Rücktritt von Diözesanbischöfen und leitenden Kurienmitarbeitern präzisiert. Das von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin verbreitete "Reskript" stellt klar, dass alle Bischöfe "gehalten sind", dem Papst zur Vollendung ihres 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anzubieten. Das gleiche gilt auch für die Kurienchefs im Kardinalsrang, von denen dieses Rücktrittsgesuch bislang nur "erbeten" wurde.

Weiter legt die Verfügung fest, dass Bischöfe, deren Rücktritt der Papst angenommen hat, auch ihre nationalen Ämter verlieren, soweit sie an die Bischofswürde gebunden sind. Schließlich verlieren künftig alle Kurienleiter, die nicht Kardinäle sind, sowie die Sekretäre der Kurienbehörden und die übrigen Kurienbischöfe mit Vollendung des 75. Lebensjahr automatisch ihre Ämter. Die neuen Regelungen treten am 5. November in Kraft.

Die sieben Artikel umfassende Regelung ist im wesentlichen eine verbindliche Festschreibung der Praxis der letzten Jahre. Artikel fünf ist jedoch insofern ein Novum, als darin die Möglichkeit unterstrichen wird, dass "in besonderen Fällen die zuständigen Autoritäten es für notwendig halten können, den Bischof um die Einreichung des Rücktritts zu bitten".

Artikel vier betont die auch im Kirchenrecht vorgesehene Möglichkeit eines Bischofs, "bei Krankheit oder anderen schwerwiegenden Motiven" bereits vor Erreichen der Altersgrenze seinen Rücktritt anzubieten. Die Gläubigen würden gebeten, dem Bischof mit Solidarität und Verständnis beizustehen und ihn nach den "Erfordernissen von Liebe und Gerechtigkeit" zu unterstützen.

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