Österreichs Bischöfe gegen Lockerung bei Fortpflanzungsmedizin

25. November 2014 in Österreich


Österreichische Bischöfe haben massive Kritik am geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz geäußert. Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn forderte vom Gesetzgeber einen stärkeren Blick auf das Wohl von Familien und Kindern.


Wien (kath.net/KNA) Österreichische Bischöfe haben massive Kritik am geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz geäußert. Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn forderte vom Gesetzgeber einen stärkeren Blick auf das Wohl von Familien und Kindern. Eine «gründliche Diskussion» über den Gesetzesentwurf sei nötig, da es «per Saldo doch darum geht, was letztlich natürlich ist», sagte Schönborn am Wochenende der «Kronen-Zeitung». Viel wichtiger sei es, dass sich die Politik darauf konzentriere, dass «junge Menschen es sich auch leisten können, eine Familie zu gründen».

Der Grazer Bischof Egon Kapellari sagte, der Mensch sei «nicht bloß Mittel zum Zweck». Die Regierung «galoppiere» bei der vorliegenden Gesetzesnovelle mit unverständlich kurzer Frist voran, kritisierte Kapellari in einem Gespräch mit der «Kleinen Zeitung». «Speed kills. Wir appellieren dringend, eine Entschleunigung zuzulassen, weil das, worüber abgestimmt werden soll, irreversibel sein wird.»

Die österreichische Regierung hatte vergangene Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Fortpflanzungsmedizin nach rund 20 Jahren neu regeln soll. Unter anderem erlaubt die Novelle Eizellenspenden und Samenspenden Dritter bei der In-vitro-Fertilisation (IVF). Auch die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) soll künftig unter strengen Auflagen angewendet werden können - etwa wenn eine Frau drei Fehlgeburten hatte. Darüber hinaus soll PID möglich sein, wenn nachgewiesen das Risiko besteht, dass das Kind schwerste Hirnschäden oder dauerhaft Schmerzen hätte.

Hintergrund für die Gesetzesnovelle ist eine Vorgabe des österreichischen Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte im Januar das Verbot einer künstlichen Fortpflanzung mittels Samenspende für ein lesbisches Paar aufgehoben und dabei dem Gesetzgeber eine Frist für eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2014 gesetzt.

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