Bayern: Landeskirche regelt Ansprachen in Gottesdiensten

2. Dezember 2014 in Deutschland


Neue Leitlinien als Reaktion auf die „Kanzelrede“ eines muslimischen Geistlichen


München (kath.net/idea) Die bayerische Landeskirche hat ihre Grundsätze für Ansprachen von nicht-ordinierten Personen während eines Gottesdienstes präzisiert. In den neuen „Leitlinien für die Ausübung des Kanzelrechts“ heißt es, dass Gastbeiträge und Grußworte von Nichtchristen die Predigt nicht ersetzen könnten. Religiöse, philosophische und politische Reden, die nicht der Verkündigung des Evangeliums dienten, aber die Hauptsache der Veranstaltung bildeten, sollten außerhalb eines Gottesdienstes stattfinden. Vorträge in einem Kirchenraum sollten nicht von der Kanzel aus gehalten werden.

Die Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB) begrüßt die Klarstellung. Sie sei eine Reaktion auf den Protest von knapp 200 evangelischen Pfarrern, Diakonen und Prädikanten gegen die „Kanzelrede“ eines muslimischen Geistlichen im März letzten Jahres, kath.net hat berichtet. In einem Gottesdienst in der Münchner St. Lukas-Kirche hatte Imam Benjamin Idriz (Penzberg/Oberbayern) von der Kanzel eine Ansprache gehalten, die nach Ansicht der Kritiker die Predigt ersetzte. Wie der KSBB-Vorsitzende, Andreas Späth (Ansbach), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, bewegt sich die Landeskirche in die richtige Richtung.

Noch besser wäre es, gottesdienstliche Reden von Ungetauften, Atheisten und Angehörigen oder Vertretern nicht-christlicher Religionen grundsätzlich zu untersagen.


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