Diözese Brünn: Baldige Seligsprechung von Sr. Hasmanova

11. Dezember 2014 in Chronik


Langjährige Generaloberin der Borromäerinnen verbrachte im Kommunismus acht Jahre in Gefängnis


Prag-Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat der tschechischen Ordensschwester Vojtecha Hasmanova den heroischen Tugendgrad zugesprochen, der eine der Voraussetzungen für eine Seligsprechung darstellt. Der von ihr zwischen 1970 und ihrem Tod 1988 als Generaloberin geleitete Orden der Borromäerinnen ist durch die Pflege des früheren tschechischen Präsidenten Vaclav Havel in dessen letzten Lebensmonaten auch international bekannt geworden.

Die nunmehrige Dienerin Gottes wurde am 25. März 1914 als Antonie Hasmanova in dem ostmährischen Ort Hustenice geboren. Im Alter von 13 Jahren folgte sie dem Beispiel zweier älterer Schwestern und trat als Aspirantin in die Kongregation der barmherzigen Schwestern vom heiligen Karl Borromäus ein. Nach Abschluss der Bürgerschule im nordböhmischen Frydlant absolvierte sie die Lehrerbildungsanstalt in Prag und trat im Kloster der Borromäerinnen zu Füßen des Prager Hradschins ins Noviziat ein, wo sie den Ordensnamen Vojtecha (Adalberta) annahm.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Hasmanova Direktorin einer Schule in Brno-Lisen und erwarb u.a. die Lehrbefähigung für die russische Sprache, die nach der Machtergreifung der Kommunisten Pflichtgegenstand wurde. 1950 wurde sie Oberin der Borromäerinnen in Prachatitz. Als aufflog, dass sich nach Aufhebung aller Orden in ihrem Kloster ein junger Franziskaner versteckt hielt, wurde sie zusammen mit ihren Mitschwestern zu acht Jahren Freiheitsentzug und Verlust der Bürgerrechte verurteilt. Die Strafen wurden verschärft, als sie 1956 zusammen mit elf Mitgefangenen einen Brief an den zu einem Besuch in der Tschechoslowakei weilenden UNO-Generalsekretär Dag Hammarskjöld richtete.

1960 amnestiert und 1970 in Znojmo-Hradiste (Znaim-Pöltenberg) zur Generaloberin ihrer Kongregation gewählt, setzte sich Mutter Vojtecha bei Präsident Gustav Husak mutig für die Aufnahme neuer Schwestern ein. Ein besonderes Anliegen war ihr die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils, die dem Regime ein besonderer Dorn im Auge war. Als Pflegerin war es für sie jedoch selbstverständlich, auch den an Krebs erkrankten kommunistischen Aufseher des Znaimer Ordenshauses in seiner letzten Lebenszeit zu begleiten. Sie selbst starb am 21. Jänner 1988 an den Spätfolgen einer Tuberkulose, die sie sich im Gefängnis zugezogen hatte.

1996 leitete der Brünner Bischof Vojtech Cikrle den Seligsprechungsprozess für die im Ruf der Heiligkeit verstorbene Ordensfrau ein, 2004 wurde der Prozess nach Abschluss der diözesanen Phase nach Rom weitergeleitet. Cikrle war der Dienerin Gottes so wie viele andere Geistliche als Kaplan in Znaim begegnet. Sie habe "um sich Frieden und fröhliches Vertrauen verbreitet auch dann, wenn es um schwere Dinge ging", so der Brünner Ordinarius.

Besondere Wertschätzung der Borromäerinnen seitens des Vatikans wurde jüngst am 15. November sichtbar, als Kardinal-Staatssekretär Pietro Parolin bei seinem Pragbesuch im Mutterhaus der Borromäerinnen zu einem Gespräch mit Vertreterinnen des Ordens zusammentraf.

Fünf weitere Tugendgrade

Neben Hasmanova bescheinigte der Papst in dem am Freitag veröffentlichten Dekret fünf weiteren Frauen den heroischen Tugendgrad, darunter je zwei Ordensschwestern und zwei Familienmütter. Dazu kommt die Zulassung zur Heiligsprechung für zwei Ordensfrauen aus dem Heiligen Land - Mariam Baouardy (1846-1878) und Marie-Alphonsine Ghattas (1843-1927) - sowie für Jeanne Emilie (1811-1854), eine Französin.

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