Verwaltungsgericht Graubünden hebt Urteil gegen Bistum Chur auf

10. Dezember 2014 in Schweiz


Das Verwaltungsgericht hat das Urteil der Rekurskommission der „Katholischen Landeskirche von Graubünden“ zum Fall „adebar“ aufgehoben, da diese den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.


Chur (kath.net) Durch die „Katholische Landeskirche von Graubünden“ wird das Bistum Chur seit mehreren Jahren gegen seinen Willen mit einer Organisation in Verbindung gebracht, die der katholischen Lehre in verschiedener Hinsicht zuwiderhandelt. Es geht um die Grundsatzfrage, ob es in der Schweiz zulässig ist, dass eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation wie „adebar“ unterstützt, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre handelt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden das Urteil der Rekurskommission der „Katholischen Landeskirche von Graubünden“ zum Fall „adebar“ aufgehoben. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass die Rekurskommission mit ihrem Urteil vom 2. Oktober 2013 den in der Schweizer Bundesverfassung (Art. 29, Abs. 2) garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat. Das Bistum Chur fühlt sich dadurch in seiner Haltung bestätigt. Dies gab das Bistum Chur bekannt.

Gemäss Verwaltungsgericht hat sich die Rekurskommission nur unzulänglich mit den Argumenten des Bistums befasst, die Begründungspflicht verletzt und somit das rechtliche Gehör nicht gewährt. Deshalb wird das vorinstanzliche Urteil aufgehoben und die Rekurskommission angewiesen, sich mit den Argumenten des Bistums auseinanderzusetzen und neu zu entscheiden.

Bereits im Oktober 2013 hatte das Bistum festgehalten, dass die Rekurskommission im Fall „adebar“ eine rechtliche Klärung verunmöglicht habe (Beilage 1). Im Oktober 2014 hatte Generalvikar Martin Grichting auf weitere Verfahrensmängel hingewiesen (Beilage 2). Der Bischof von Chur, Vitus Huonder, hofft nach wie vor auf eine rechtliche Klärung im Fall „adebar“.

Die „Familienberatungsstelle“ „adebar“ betrachtet entgegen der Lehre der katholischen Kirche Abtreibung als eine Option und propagiert diese Haltung etwa im Rahmen ihrer Beratungen zu Schwangerschaft, Prävention und Pränataldiagnostik. Die katholische Landeskirche Graubünden spendet dem Beratungszentrum Adebar gegen den Willen von Bischof Huonder jährlich 15.000 Franken.


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