Kukacka: Adoptionsrechts-Urteil 'höchst anzweifelbare Wertung'

21. Jänner 2015 in Österreich


AKV-Präsident: Unverständlich, dass der Verfassungsgerichtshof dem faktischen Unterschied zwischen Mann und Frau als Adoptiveltern für das Kindeswohl keine rechtliche Bedeutung mehr zumisst.


Wien (kath.net/KAP) Als "schwer nachvollziehbar" hat die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum Adoptionsrecht für homosexuelle und lesbische Paare bezeichnet. Es gehe beim Adoptionsrecht um das Wohl und möglichst optimale familiäre Voraussetzungen für das Adoptivkind, nicht um die Befriedigung individuelle Elternwünsche, betonte AKV-Präsident Helmut Kukacka am Dienstag in einer Aussendung.

Für das Aufwachsen von Jungen und Mädchen sei wichtig, sowohl männliche als auch weibliche Rollenbilder zu erleben, so der AKV mit Berufung auf führende Kinderpsychologen. In der nun geschaffenen Situation müsse ein Adoptivkind jedoch von vornherein dauerhaft mit zwei Frauen oder zwei Männern als Eltern leben, womit ihm ein Elternteil von Rechts wegen entzogen werde. Ob diese Vorgangsweise sachlich gerechtfertigt und auch fair gegenüber dem betroffenen Kind sei, habe der VfGH nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Kukacka.

Das Höchstgericht habe auch dem Umstand rechtlich keine Bedeutung gegeben, dass die Verbindung zweier Männer bzw. Frauen nicht dasselbe ist wie jene von Mann und Frau, was "eine höchst anzweifelbare politische Wertung" sei. Es sei "unverständlich, dass der VfGH dem faktischen Unterschied zwischen Mann und Frau als Adoptiveltern für das Kindeswohl keine rechtliche Bedeutung mehr zumisst". Besonders treffe dies zu, da die zuständigen Jugendämter stets die besten Adoptionseltern für die Kinder suchen müssten und der VfGH selbst festgestellt habe, dass eine Adoption dem Kindeswohl entsprechen und eine "dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung" hergestellt werden solle.

Dem AKV-Präsident und früheren Staatssekretär zufolge stelle die Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren die gesellschaftliche Schutzwürdigkeit und besondere Rechtsstellung der Familie in Frage. Letztlich sei die Gemeinschaft von Mann und Frau "einzigartig", da in ihr neues menschliches Leben entstehen könne und da Kinder in einer dauerhaften Gemeinschaft von Vater und Mutter die "günstigsten Bedingungen für ihr Heranwachsen" finden würden, was "Grundlage für die dauerhafte Existenz einer Gesellschaft" sei.

Begrüßt wurde in der Aussendung die Klarstellung durch Justizminister Wolfgang Brandstetter und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, dass die ÖVP am "traditionellen Rechtsinstitut Rechtsinstitut der Ehe zwischen Mann und Frau" festhalte, zumal es zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Partnerschaft "sachlich gerechtfertigte Differenzen" gebe.

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