Gynäkologe Huber: Fortpflanzungsmedizingesetz hat große Mängel

23. Jänner 2015 in Österreich


Prof. Johannes Huber: Gesetzgeber hätte IVF sicherer machen soll - Nach wie vor Mangel an wissenschaftlicher Dokumentation - Überzählige Embryonen zur Adoption freigeben – Eizellenspende faktisch "Körperverletzung" und "frauenfeindlich"


Wien (kath.net/KAP) Aus naturwissenschaftlicher und medizinischer Sicht weist das neue Fortpflanzungsmedizingesetz gravierende Mängel auf. Zu diesem Urteil kam der Gynäkologe Prof. Johannes Huber bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien. Als ein Befürworter der In-vitro-Fertilisation (IVF) hätte er sich so wie andere Fachkollegen auch erwartet, dass die IVF durch das neue Gesetz "sicherer gemacht" werde. Stattdessen habe sich der Gesetzgeber so sehr auf die Themen Eizellenspende und Präimplantationsdiagnostik (PID) konzentriert, dass andere wichtige Aspekte vernachlässigt wurden. "Das Problem sind die Verfassungsrichter", betonte der Mediziner und mahnte an, darüber ernsthaft nachzudenken.

Huber äußerte sich im Rahmen einer Pressekonferenz mit Spitzenvertretern der Katholischen Aktion Österreich (KAÖ), des Katholischen Familienverbands Österreichs (KFÖ) und der "Aktion Leben", die als Plattform gemeinsam Träger der Online-Initiative www.kinderbekommen.at sind. "Es ist wichtig, dass es mahnende Gruppierungen für das Kindeswohl gibt und deswegen bin ich hier", unterstrich der Hormonspezialist, der davor warnte, die Anliegen der Plattform zu ironisieren oder mit Gesprächsverweigerung darauf zu reagieren.

Angesichts der durch die IVF verursachten und im internationalen Vergleich "sehr hohen Frühgeburtsrate" und der der nach wie vor sehr hohen Zahl an Mehrlingsgeburten hätte der Gesetzgeber diese Methoden sicherer machen sollen. Nach wie vor werden zu viele Eizellen befruchtet und dann eingesetzt, was nicht nur Mehrlingsschwangerschaften, sondern immer wieder auch den Fetozid - die absichtliche Tötung eines Fötus im Mutterleib mittels Herzinjektion - nach sich ziehe. Das Gesetz hätte die bereits geltende Empfehlung zur Verpflichtung machen sollen, im Zuge der IVF nur einen Embryo in den Mutterleib zu implantieren.

Nach wie vor keine Lösung biete das Gesetz für jene Embryonen, die im Zuge der IVF entstehen, aber nicht in die Gebärmutter eingesetzt werden. Diese "überzähligen Embryonen sollten für die Adoption freigegeben werden", forderte Huber und bezog sich dabei auf einen Vorschlag, den der bereits verstorbene Doyen des Zivilrechts, Prof. Franz Bydlinski, bei der erstmaligen gesetzlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin 1992 gemacht hatte.

Besonders gravierend sei der Umstand, dass es in Österreich nach wie vor keine umfassende wissenschaftliche Dokumentation zur Fortpflanzungsmedizin gebe. Diese sei naturwissenschaftlich gefordert, um Problem bei der Anwendung der IVF überhaupt zu erkennen und darauf reagieren zu können. So habe man nur aus ausländischen Studien das erhöhte gesundheitliche Risiko von IVF-Kindern ableiten können. Zudem sei es naturwissenschaftlich gefordert, das Heranwachsen von Kindern bei einem gleichgeschlechtlichen Paar fundiert zu dokumentieren, um mögliche Probleme überhaupt zu erkennen.

Große medizinische Vorbehalte ließ Huber gegenüber der Eizellspende erkennen: Die Methode führe zu enormen Belastungen der Spenderin, die faktisch "einer Körperverletzung entsprechen" und daher "frauenfeindlich" seien. Klar sei auch, dass durch die Hormonstimulation der Eizellpool reduziert werde, was sich zumindest langfristig negativ auf die Fruchtbarkeit der Spenderin auswirke.

Medizinisch gesehen sei es sinnvoll, möglichst früh den Kinderwunsch zu realisieren. Dazu müsse die Politik weitere Rahmenbedingungen schaffen. Sinnvoll wäre ein Umdenken, dass man auch mit Kindern Karriere machen kann, so Huber, der sich dazu mehr Hilfestellungen von der Politik erwartet.

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