Papst: Ehenichtigkeitsprozesse könnten schon jetzt kürzer sein

25. Jänner 2015 in Familie


Änderungen des Kirchenrechts zur Beschleunigung von Ehenichtigkeitsverfahren in Aussicht gestellt


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Ehenichtigkeitsverfahren könnten nach Ansicht von Papst Franziskus auch mit den gegenwärtig schon bestehenden rechtlichen Mitteln zügiger abgeschlossen werden. Es seien noch nicht alle Möglichkeiten für eine Verkürzung solcher Prozesse genutzt, die von der Instruktion "Dignitas connubii" (Die Würde der Ehe) bereitgestellt würden, sagte der Papst am Samstag vor Kirchenrechtlern im Vatikan. Ehenichtigkeitsverfahren würden von den Betroffenen oft als lang und ermüdend empfunden, so der Papst.

Zugleich machte Franziskus deutlich, dass eine Verkürzung nicht auf Kosten der "moralischen Gewissheit" gehen dürfe. Sie sei "das Wichtigste" in solchen Verfahren. Für eine Entscheidung müsse auch die "reine Möglichkeit des Gegenteils" ausgeschlossen werden können.

Der Papst stellte zudem Änderungen des Kirchenrechts zur Beschleunigung von Ehenichtigkeitsverfahren in Aussicht. Daran wird im Vatikan schon seit einiger Zeit gearbeitet. Auch in dem Fragebogen, der zur Vorbereitung der Bischofssynode zur Familie im Oktober verschickt wurde, wurden Vorschläge für eine Beschleunigung von Ehenichtigkeitsverfahren erbeten.

Weiter sagte Franziskus in seiner Ansprache, dass die Rolle des sogenannten Ehebandverteidigers auch künftig nicht entfallen werde. "Seine Tätigkeit ist sehr wichtig, damit der Richter eine unabhängige Stimme hört, die die Pro- und Contra-Argumente für das entsprechende Verfahren darlegt."

Der Papst sprach vor Teilnehmern einer Konferenz an der päpstlichen Universität Gregoriana, die sich mit der vatikanischen Instruktion "Dignitas connubii" von 2005 befasste.

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