Papst Franziskus nimmt Rücktritt von Bischof Kapellari an

28. Jänner 2015 in Österreich


Leitung der Diözese Graz-Seckau fällt vorübergehend an das Domkapitel - Wahl eines Diözesanadministrators binnen acht Tagen


Vatikanstadt-Graz (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat am Mittwoch das Rücktrittsansuchen des Grazer Bischofs Egon Kapellari (Foto) angenommen. Durch die Verlautbarung des Rücktritts durch das vatikanische Presseamt um 12 Uhr Mittag ist die Leitung der Diözese gemäß Kirchenrecht auf das Domkapitel übergegangen. Dieses muss nun innerhalb von acht Tagen einen Diözesanadministrator wählen, der die Diözese zwischenzeitlich bis zur Amtsübernahme eines durch den Vatikan ernannten Bischofs leitet. Die Diözese Graz-Seckau befindet sich damit im Zustand der "Sedisvakanz".

Kapellari hatte bereits in einem am Samstag veröffentlichten Hirtenbrief mitgeteilt, dass dieser Schritt nun unmittelbar bevorstehe. Kapellari, 1936 in Leoben geboren, war bis Mittwoch der dienstälteste Bischof in Österreich. Er wurde 1961 zum Priester und am 24. Jänner 1982 zum Bischof der Diözese Gurk geweiht. Am 14. März 2001 wurde er zum Bischof von Graz-Seckau ernannt. Seit April 2001 übte er zudem die Funktion des Stellvertretenden Vorsitzenden der Bischofskonferenz aus.

Tritt die Sedisvakanz ein und es gibt in der Diözese weder einen Weihbischof noch einen Bischofskoadjutor, so leitet das Domkapitel die Diözese bis zur Bestellung des Diözesanadministrators. Innerhalb von acht Tagen nach Eintritt der Sedisvakanz muss das Domkapitel einen Diözesanadministrator wählen. Sollte diese Wahl innerhalb der vorgeschriebenen Zeit nicht stattfinden, geht das Bestellungsrecht auf den Metropoliten der Kirchenprovinz - im konkreten Fall der Salzburger Erzbischof Franz Lackner - über.

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