Kardinal Cordes: Hier irrt Kardinal Kasper

2. Februar 2015 in Weltkirche


Kurienkardinal: Entgegen Kaspers Behauptung ist wiederverheirateten Geschiedenen die Geistige Kommunion erlaubt. Leseprobe aus Kardinal Cordes Büchlein "Geistige Kommunion".


Vatikan (kath.net) Den offenen Vorwurf der Häresie macht der als höchst besonnen geltende Kardinal Paul Josef Cordes (Foto) freimütig seinem Mitbruder Kardinal Walter Kasper in einer Schrift, die sich aus vielen Gründen zu lesen lohnt. Hier ein Auszug:

Seit der Ankündigung der außerordentlichen Bischofssynode über Ehe und Familie im Februar 2014 bewegte die Frage die Gemüter, ob wiederverheiratete Geschiedene zum Empfang der Eucharistie zuzulassen wären oder nicht. Kardinal Walter Kasper war vom Papst beauftragt worden, seine Sicht der anstehenden Problematik darzulegen. Dabei nutzte er ein ausführliches Doppelreferat, um seine schon oft dargelegten Argumente für ein mögliches „Schlupfloch der Barmherzigkeit“ zwar in Frageform vorzutragen, in der aber durchgängig der Wille zu erkennen war, an den bislang gültigen Rechtsnormen für den Kommunionempfang zu rütteln. Einige Väter erinnerten danach daran, dass das Wort des Evangeliums selbst ein fundamentales Hindernis gegen die Zulassung dieser Christen zum Empfang der Eucharistie sei. Der Herr lehrt ja in der Bergpredigt: „Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus, und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch“ (Mt 5,32). Der Vorstoß Kardinal Kaspers nötige demnach der Kirche eine Quadratur des Kreises auf. Er übersteige aber auch die Autorität aller geweihten Hirten, die schließlich an die Heilige Schrift gebunden sind.

Ohne Zweifel ist den wiederverheirateten Geschiedenen gerade heute die kirchliche Aufmerksamkeit zuzuwenden; ihre stark gewachsene Zahl gebietet den Seelsorgern, diesen Gliedern der Gemeinde besondere Sorge und Anteilnahme zu zeigen. Da es Kardinal Kasper war, dem das Aufzeigen der theologischen Grundkategorien für die anstehende Thematik oblag, konnte ich nach den Überlegungen der „Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“ in Würzburg in den Jahren 1972 bis 1975 (wo das „Schlupfloch der Barmherzigkeit“ schon zu einem geflügelten Wort wurde), nach Bischof Kaspers Hirtenbrief von 1993 und den Ausführungen seiner Publikation „Barmherzigkeit“ (2012) einen neuen Vorstoß erwarten, wiederverheirateten Geschiedenen den Zugang zum Empfang der Eucharistie zu ermöglichen.

Ich bereitete mich darum auf eine Stellungnahme vor und wies gleich nach seinem Referat auf das oben zitierte Wort Jesu aus der „Bergpredigt“ hin. Dann erinnerte ich an eine Möglichkeit der Christus-Begegnung, die den wiederverheirateten Geschieden offen stände und über Jahrhunderte den Glaubenden Trost und Nahrung für ihre Gottverbundenheit gewesen war: die Geistige Kommunion. Sie sei nur an das innere Begehren des Herzens gebunden. Gerade die Tatsache, dass solcher Form der Vereinigung mit dem Herrn keinerlei kirchenrechtliche Barriere im Weg stehe, gäbe ihr für unsern Kontext hohes Gewicht. Sein Kommentar lautete knapp und schlicht: Wer zum sakramental-zeichenhaften Empfang der Eucharistie nicht zuzulassen wäre, der sei auch unwürdig für die Geistige Kommunion.

Doch hier irrt der Theologe Kasper. Denn kirchliches Recht, das in unserm Falle die Zulassung zur Kommunion verweigert, und andererseits die geistliche Verfasstheit des Herzens – das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das Recht und auch das Recht der Kirche kann nicht über die seelische Situation des Menschen befinden und nimmt dies auch nie in Anspruch. In der undifferenzierten Gleichsetzung des „Außen“ mit dem „Innen“ des Menschen liegt aber der Pferdefuß von Kardinal Kaspers Behauptung. Sie widerspricht also nicht nur dem Kirchenrecht, sondern auch verbindlichen Aussagen der Päpste. So sagte Papst Benedikt XVI. am 2. Juni 2012 in Mailand: „Sehr wichtig ist es auch, dass die wiederverheirateten Geschiedenen spüren, dass die Eucharistie wahr ist, dass sie an ihr Anteil haben, wenn sie wirklich in Gemeinschaft mit dem Leib Christi treten. Auch ohne den »leiblichen« Empfang des Sakraments können wir mit Christus in seinem Leib geistlich vereint sein. Das zu verstehen zu geben, ist wichtig. Dass sie tatsächlich einen Weg finden, ein Leben des Glaubens zu führen, mit dem Wort Gottes, mit der Gemeinschaft der Kirche, und dass sie sehen, dass ihr Leiden ein Geschenk an die Kirche ist, weil sie so allen dienen, auch um die Stabilität der Liebe, der Ehe zu verteidigen; und dass dieses Leiden nicht nur eine körperliche und psychische Qual ist, sondern auch ein Leiden in der Kirchengemeinschaft für die großen Werte unseres Glaubens.“ – Papst Benedikts Wort und das Kirchenrecht empfehlen also mit Nachdruck weitere Überlegungen zu dieser Form der Begegnung mit dem Herrn – nicht zuletzt, weil die Schlussformulierung der Außerordentliche Bischofssynode den Eindruck macht, dass Kardinal Kaspers irrige Theologie unter Synodalen einige Anhänger gefunden habe.

kath.net-Buchtipp:
Paul Josef Cardinal Cordes
GEISTIGE KOMMUNION
Befreit vom Staub der Jahrhunderte
fe-medien-Verlag
48 Seiten
ISBN 978-3863571085
Preis 2,- Euro

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Foto Kardinal Cordes: © kath.net/Paul Badde


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