Österreichische Steuerreform birgt 'Stolpersteine' für Familien

25. Juni 2015 in Familie


KFÖ-Präsident beanstandet neu eingeführte Antragspflicht für Kinderfreibetrag, Erhöhung der Grunderwerbssteuer und den Wegfall der Mehrkindbegünstigung - Für Familien "kleinste Steuerreform aller Zeiten"


Wien (kath.net/KAP) "Stolpersteine" für Familien hat der Präsident des Katholischen Familienverbandes (KFÖ), Alfred Trendl, in der von der Regierung vorgelegten Steuerreform kritisiert. Konkret beanstandet er die neu eingeführte Antragspflicht für den Kinderfreibetrag, die Erhöhung der Grunderwerbssteuer und den Wegfall einer Mehrkindbegünstigung. Damit ist die Steuerreform für den hauptberuflich als Steuerberater tätigen Trendl für Familien "die kleinste Steuerreform aller Zeiten".

Die einzige explizit familienorientierte Maßnahme sei die Verdoppelung des Kinderfreibetrages von 220 auf 440 Euro pro Jahr. "Das bringt aber durchschnittlich lediglich einen 'Micky-Maus-Betrag' von sieben Euro pro Kind und Monat zusätzlich", wies der Familienverbandspräsident hin. Vom Steuerentlastungsvolumen von fünf Milliarden Euro kämen lediglich 100 Millionen den Familien zugute.

Im Regierungsprogramm sei noch angekündigt worden, dass Familien bei der Steuerreform "besonders berücksichtigt" werden, erinnerte Trendl. "Nun sind sie es aber, die in die Tasche greifen müssen, um diese Steuerreform zu finanzieren: etwa beim Erben und Schenken von Immobilien." Für Vermögensteile von 400.000 Euro werde die Grunderwerbssteuer nahezu verdoppelt und von derzeit zwei auf 3,5 Prozent angehoben. Verschärft sieht Trendl die Situation dadurch, dass zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge eines Grundstückes nun zusammengerechnet werden: Wird eine Wohnung oder ein Haus, das beiden Elternteilen gehört hat, an das Kind weitergegeben, ist das künftig kein getrennter Schenkungsvorgang mehr.

Der KFÖ-Präsident fordert daher bei einer Immobilien-Weitergabe innerhalb der Familie eine Hauptwohnsitzbefreiung. "Wenigstens ein gemeinsamer Familienwohnsitz muss für Partner und Kinder gesichert bleiben." Zudem müsse gewährleistet sein, dass durch die höhere Steuerbemessungsgrundlage nicht automatisch die Notariatsgebühren steigen.

Statt Erleichterung neue Hürden

Sauer stößt Trendl auch auf, dass das Finanzministerium bei Arbeitnehmerveranlagung und Kinderfreibetrag konträre Strategien fährt: Während sich die Steuerreformverhandler in letzter Minute für bestimmte Arbeitnehmer sowie für Pensionistinnen und Pensionisten auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung einigten, werde beim Kinderfreibetrag eine explizite Antragspflicht eingeführt, ärgerte sich der Präsident des Katholischen Familienverbandes. Dass damit das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom Dezember 2014, wonach Alleinerziehende ein Teil des Kinderfreibetrages automatisch zusteht, obsolet wird, sei "von der gewünschten Steuervereinfachung weit entfernt".

Kritik übte Trendl auch an der Abschaffung der Topfsonderausgaben für Mehrkindfamilien. Damit komme erneut zum Ausdruck, "dass es egal ist, wie viele Personen das Auskommen vom Einkommen finden müssen" - ein Umstand, den der Katholische Familienverband immer wieder kritisierte. Als "besonders familienfeindlich" bewertet der KFÖ-Präsident den Umstand, dass Sonderausgaben für Mehrkindfamilien bereits mit 2016 ersatzlos gestrichen werden, andere jedoch erst ab 2020 nicht mehr absetzbar sind.

Trendls anschließender Appell: "Wenn wir die Ansage von der familienfreundlichen Gesellschaft ernst nehmen, müssen wir für Familien Hürden abbauen und nicht aufbauen."


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