'ZENSUR'

24. August 2015 in Deutschland


WDR löschte „Hart aber fair“-Diskussion zu Gender, erntet dafür heftige Kritik - Beispielsweise schreibt die FAZ: Der WDR „kniet vor denen nieder, die Andersdenken Sprechverbote erteilen wollen. So sieht ein journalistischer Offenbarungseid aus“.


Köln (kath.net/pl) Nicht nur die „Bild“ spricht von „Zensur“, sondern auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, nachdem der WDR die Sendung „Hart aber fair: Nieder mit den Ampelmännchen, her mit den Unisex-Toiletten – Deutschland im Gleichheitswahn?“ des Moderators Frank Plasberg aus seiner Mediathek gelöscht hat. Was war passiert? Gegenüber der „Bild“ erläuterte WDR-Rundfunkrats-Vorsitzende Ruth Hieronymi: „Die Auswahl der Gäste und die Gesprächsleitung waren für die Ernsthaftigkeit des Themas nicht ausreichend.“ Die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in Nordrhein-Westfalen hatte Programmbeschwerde beim WDR eingelegt, auch waren zahlreiche Protestbriefe beim Sender angekommen. Die Beschwerden wies der WDR zwar ab, empfahl aber trotzdem, die Sendung nicht mehr zu zeigen.

Der Journalist Peter Winnemöller erläuterte: „Zu Gast in der Sendung waren: Wolfgang Kubicki, FDP, stellv. Bundesvorsitzender, Anton Hofreiter, B90/Grüne, Fraktionsvorsitzender, Sophia Thomalla, Schauspielerin, Birgit Kelle, Buchautorin GenderGaga, Anne Wizorek, Bloggerin und Autorin. Man hat schon schlechter besetzte Talkshows im öffentlich rechtlichen Fernsehen erleiden müssen. Der Vorwurf der Beschwerdeführerinnen, die Auswahl der Gäste sei nicht geeignete gewesen zu einer fairen Diskussion zu führen, hinterlässt einen ratlos.“ Winnemöller konstatierte, die Beschwerdeführer hätten sich wohl „eine homogene Plauderrunde“ gewünscht, deren Ergebnis von vorne herein festgestanden hätte. „So aber standen zwei Befürworter von Gendermainstreaming drei Kritikern gegenüber. Bei fünf Gästen ist das durchaus eine faire Aufteilung, die man sich von anderen Sendungen oft genug nur wünschen kann.“ Obendrein habe die „Pro-Gendermainstreamingfraktion“ in der Sendung „wirklich schlecht“ ausgesehen. „Manipulativ war daran gar nichts. Sie hatten einfach die schlechteren Argumente, das schlechtere Standing. Macht ein solches Verfahren Schule, dass wer in einer Sendung schlecht ausgesehen hat, weil seine Argumente untauglich oder unzureichend waren, diese Sendung löschen lassen kann, wenn nur seine Lobby mächtig genug ist, dann ist es mit unserer Meinungsfreiheit nicht mehr weit her.“

Die Schauspielerin Sophia Thomalla, die in der Diskussion zu den Kritikern des Gendermainstreaming zählte, stellte gegenüber der „Bild“ fest: „Ich als Frau soll frauenfeindlich sein? Immer wieder erstaunlich, was Frauen sich so einfallen lassen, um Frauen vor so Frauen wie mir zu beschützen. Verbote von Meinungen kenne ich eigentlich aus dem Geschichtsbuch.“ Im „Stern“ schrieb sie: „Ich als Frau darf also nicht mehr sagen, dass ich es albern finde, dass man in Zukunft nicht mehr ‚Studentenwohnheim‘ sagen darf, sondern ‚Studentinnenwohnheim‘, weil es frau angeblich unterdrücken würde.“ „Herzlichen Glückwünsch lieber Frauenrat, jetzt habt ihr es doch ernsthaft geschafft, dass man sich über euch lustig macht!“ Sie selbst habe wegen ihrer Positionierung bei „Hart aber fair“ einiges einstecken müssen, „auch unter der Gürtellinie“. „Ich kann auch gut damit umgehen, dass es andere Meinungen gibt. So ein paar Dinge, die ein Anton Hofreiter gesagt hat, waren gar nicht mal von der Hand zu weisen. Nur: Anders herum scheint das wohl nicht zu gehen.“ Befremdlich und alarmierend finde sie allerdings, „dass sich eine gewisse Klientel - ach, nennen wir das Kind doch beim Namen: Frauenverbände, die leider immer noch stark durchsetzt sind mit feministischen Extremistinnen - eine Lobby aufgebaut hat, die es doch ernsthaft geschafft hat, den Rundfunkrat zu so einer Entscheidung zu bewegen“. „Wir leben in einer Demokratie! Schon vergessen? Hier darf und soll jeder zu diesem Thema seine Meinung äußern! Wer entscheidet denn, wann was unseriös ist?"

Talkshow-Gast Wolfgang Kubicki (FDP) schrieb auf Facebook, dass er die Freude des Frauenrates über den Umgang mit einer Sendung von Plasberg „unangemessen und ungehörig“ finde. „Wir leben in einem freien Land, in dem es selbstverständlich sein sollte, seine Meinung auch frei zu äußern.“ Man müsse diese Sendung nicht mögen, „aber dass sie ein Angriff auf die Gleichstellung der Geschlechter gewesen sein soll, ist Schwachsinn.“ Und „Frau Kelle, übrigens auch eine Frau, zur Rechtspopulistin zu erklären, nur weil sie eine andere Auffassung vertritt, spricht gegen den Frauenrat, der offensichtlich nicht mehr argumentieren, sondern nur noch denunzieren will.“

Der CDU-Politiker und Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß schrieb auf Facebook kurz und bündig: „‪#‎Zensur‬ in Deutschland! Für manche Ziele scheint jedes Mittel recht zu sein. Feministische Extremisten lassen ‪#‎Plasberg‬ Sendung löschen. Die Sendung gehört wieder in die ‪#‎ARD‬ Mediathek!“‬‬

Auch die FAZ zögerte nicht, Ross und Reiter zu nennen: „Mag der öffentlich-rechtliche Rundfunk sonst um den möglichst langen Verbleib seiner Beiträge im Internet heftig kämpfen, vollzieht der WDR in diesem Fall, was Lobbygruppen gerne sehen: Der Sender zensiert sich selbst, um weiteren Ärger zu vermeiden. Er stellt einen prominenten Mitarbeiter bloß und nimmt den Zuschauern die Möglichkeit, sich selbst ein Urteil zu bilden. Ein krasseres Versagen einer journalistischen Institution ist kaum denkbar. Der WDR verzichtet freiwillig auf die Presse- und Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.“ Außerdem kritisiert die FAZ an der Löschaktion des WDR: „Wo die Diskussion beginnen müsste, blendet sich der Sender aus und kniet vor denen nieder, die Andersdenken Sprechverbote erteilen wollen. So sieht ein journalistischer Offenbarungseid aus.“


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Die Sendung ist derzeit noch auf Youtube abrufbar - Bilden Sie sich selbst ein Urteil! - "Hart aber fair. Deutschland im Gleichheitswahn?" Sendung vom 02.03.2015



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