Angehörigen nicht erlauben, tödliches Mittel auf Nachttisch zu stellen

24. September 2015 in Deutschland


Augsburger Familienbund zu Sterbehilfe: „Es gibt kein gutes Töten.“ – Nur der Gesetzentwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe ist mit dem Grundgesetz vereinbar, die anderen drei Entwürfe sind verfassungswidrig


Augsburg (kath.net/pm) „Es sollte auch Angehörigen und Ärzten nicht erlaubt sein, alten und kranken Menschen ein tödliches Mittel auf den Nachttisch zu stellen“, erklärt der Augsburger Diözesanvorsitzende des Familienbundes der Katholiken im Bistum Augsburg, Pavel Jerabek. „Es gibt kein gutes Töten.“ Der Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg setzt sich für ein Verbot aller Formen der Beihilfe zur Selbsttötung ein. Anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zur Suizidbeihilfe am Mittwoch bekräftigt der Verband seine Forderung nach einem Gesetz, das für alle gleichermaßen gilt und nicht bestimmte Personenkreise ausnimmt. Der Augsburger Familienbund unterstützt daher explizit den Gesetzentwurf der Abgeordneten um Prof. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe, der sowohl die Anstiftung als auch die Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen will – so wie es in den allermeisten Staaten Europas bereits der Fall ist. Jerabek: „Nur so lässt sich einem Trend der Normalisierung der Suizidbeihilfe entgegenwirken.“

Mit Nachdruck weist der Familienbund darauf hin, dass nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nur der Entwurf von Sensburg/Dörflinger/Hüppe mit dem Grundgesetz vereinbar ist; die anderen drei Entwürfe seien verfassungswidrig. „Das Parlament sollte diesen Hinweis ernst nehmen und sich nicht über das Grundgesetz hinwegsetzen und so möglicherweise einer weiteren Politikverdrossenheit Vorschub leisten“, so Jerabek.

Gefordert sei ein klares Bekenntnis des Parlaments zur staatlichen Schutzpflicht für die unveräußerliche Würde des Menschen. Solidarität mit alten und kranken Menschen sowie zwischen den Generationen sei das Gebot der Stunde.


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