2. Oktober 2015 in Chronik
Gericht verhängt fünf Monate Haft auf Bewährung sowie Zahlung von je 1.200 Euro an die beiden betroffenen lesbischen Frauen wegen der sogenannten Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Marseille (kath.net) Fünf Monate Haft auf Bewährung sowie Zahlung von je 1.200 Euro an die beiden betroffenen lesbischen Frauen wegen der sogenannten Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Diese Strafe verhängte das Strafgericht in Marseille/Südfrankreich. Eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin hatte die Trauung der beiden Frauen im August 2014 einem Gemeinderatsmitglied überlassen, das allerdings gar keine Ehen schließen darf, dazu manipulierte sie Eintragungen ins Heiratsregister. Die Ehe musste annuliert und neu geschlossen werden.
Die 30-jährige muslimische Angestellte machte für ihr Handeln religiöse Motive geltend. Eine Möglichkeit, wie die mit ihrem Gewissen in Konflikt geratene Standesbeamtin mit diese Situation korrekter hätte umgehen können, wurde vom Gericht offenbar nicht vorgeschlagen. Der Fall erinnert an die Vorgänge um die US-Standesbeamtin Kim Davies, die wegen vergleichbarer Weigerung in Beugehaft gehen musste.
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