Bundestags-Sterbehilfeentscheid ist Niederlage für Lebensschutz

18. November 2015 in Kommentar


Die Pressemeldung der beiden Kirchen zur Sterbehilfe macht „einen gläubigen Christen geradezu fassungslos“. kath.net-Kommentar zum Thema Sterbehilfe von Ministerpräsident a.D. Prof. Werner Münch


Berlin (kath.net) Der Deutsche Bundestag hat vor drei Wochen mit 360 zu 233 Stimmen einen neuen § 217 im Strafgesetzbuch mit folgendem Wortlaut beschlossen: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des im Absatz 1 genannten ist oder diesem nahesteht.“ Nach jahrelanger Debatte bleiben also, wie bisher, Suizid und Beihilfe dazu weiterhin straffrei. Lediglich eine geschäftsmäßige, d. h. auf Wiederholung und Gewinn angelegte Suizidbeihilfe ist ebenso verboten wie eine aktive Sterbehilfe - immerhin in diesem Punkt eine Verbesserung gegenüber der vorherigen Regelung.

Zur Begründung der neuen gesetzlichen Bestimmung ist häufig angeführt worden, dass eine Liberalisierung der Sterbehilfe die Zahl der Suizide minimiert. Dass dies nachweislich falsch ist, belegen z. B. die Suizide in Belgien und den Niederlanden. In beiden Ländern haben bei den dort bestehenden sehr liberalen Gesetzen zur Sterbehilfe die Suizid-Fälle zugenommen, in den Niederlanden um mehr als 1/3 in den letzten 6 Jahren. Der niederländische Medizinethiker Theo Boer weist auf dieses Problem in der „Tagespost“ vom 29. Oktober 2015 hin mit der Warnung an andere Länder, „den Weg zur Freigabe der aktiven Sterbehilfe und der Suizidbeihilfe zu beschreiten“.

Beleuchten wir kritisch zwei Argumente, die die Befürworter dieser und einer noch viel weitergehenden Liberalisierung der Sterbehilfe immer wieder gebrauchen, nämlich erstens die Freiheit/Selbstbestimmung des Menschen und zweitens seine Würde.

Zum 1. Punkt: Freiheit/Selbstbestimmung

Was macht denn eigentlich beim Suizid die viel beschworene Freiheit aus, die eine Freiheit der Entscheidung ohne Korrekturmöglichkeit ist? Es gibt genügend Beispiele von Menschen, die später glücklich waren, dass sie ihre frühere Absicht eines Suizids nicht verwirklicht haben. Und wie sieht es mit dieser Freiheit und der Selbstbestimmung bei unmündigen, psychisch kranken Menschen, Drogenabhängigen und Minderjährigen aus? Natürlich sind wir freie Individuen, aber wir leben doch nicht im luftleeren Raum, sondern sind auch sozial eingebunden in ein Umfeld mit anderen Menschen.

Josef Bordat bringt es in der „Tagespost“ vom 5. 11. 2015 treffend auf den Punkt, indem er sagt: „Der Mensch bleibt bis zuletzt ein „ens sociale“ (Gemeinschaftswesen). Er verliert auch im Sterben nicht die Beziehung zu Dritten. Damit ist immer auch Verantwortung verbunden. Es ist eine Illusion zu meinen, der Suizid beträfe nur den Suizidalen selbst.“

Und der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio bestärkt diese Feststellung in seinem Aufsatz „Handhabbarer Tod? Warum der assistierte Suizid nicht die richtige Antwort ist“ mit der Erkenntnis: „Der Kult der Selbstbestimmung spiegelt eine Autarkie vor, die nicht der conditio humana entspricht“ (in: Herder – Korrespondenz 68, 2014, S. 569 ). Und sagt uns nicht unser christlicher Glaube, dass jedes Leben ein Geschenk des Schöpfers ist, über das nur er, und zwar sowohl am Anfang als auch am Ende meines Lebens, alleinige Verfügungsgewalt hat?

Zum 2. Punkt, Würde des Menschen

Was macht denn die Würde des Menschen aus? Natürlich Schönheit und körperlich faszinierende Jugendlichkeit, aber auch die Annahme von Krankheit, Schwäche, Schmerz, Gebrechen, Hilflosigkeit, Einsamkeit und Verzweiflung. Geschah denn z. B. das Sterben des Hl. Papstes Johannes Paul II. nicht in großer Würde? Ist Demenz eine Beleidigung der Würde des Menschen? Der zuvor schon zitierte Josef Bordat ist einer der wenigen, der in der Öffentlichkeit darauf hinweist, dass nach unserem christlichen Glauben der Mensch eine „unveräußerliche Würde“ hat, die „aus der Gottesebenbildlichkeit des Menschen erwächst“, denn Gott hat den Menschen als sein Abbild geschaffen.

Kardinal Woelki erwähnt in einem Vortrag am 5. Mai 2015 vor der Joseph-Höffner-Gesellschaft in Bonn den Artikel 1 unseres Grundgesetzes, der lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dieser impliziere auch, „dass man über keinen Menschen sagen darf: Es ist nicht gut, dass du lebst. Und wenn ein Mensch das in höchster Not von sich selber sagt, dann hat er den Anspruch, dass er Mitmenschen begegnet, die ihm widersprechen und ihm sagen: Es ist gut, dass es dich gibt. Das ist die Grundlage unserer Wertordnung“ (Band 5 der Publikationsreihe der Joseph-Höffner-Gesellschaft, S. 29).

Und Thomas Sören Hoffmann, Philosoph an der Fernuniversität Hagen, fasst in seinem bemerkenswerten Essay „Lasst die Finger davon“ in der „FAZ“ vom 4. 11. 2015 in 3 Punkten zusammen, worauf es ankommt, nämlich

- „den humanen statt den verdinglichenden Blick,
- den Blick des Rechts statt den des Nutzens, und
- den der Würde statt den des Kalküls“

und plädiert deshalb dafür, dass „die Suizidbeihilfe streng und nachdrücklich untersagt“ wird.

Abschließend noch ein kurzes Wort zu der Pressemeldung der beiden christlichen Kirchen zu dieser Neuregelung, unterzeichnet von Reinhard Kardinal Marx, Alois Glück, Landesbischof Heinrich Bedford – Strohm und Irmgard Schwaetzer, die einen gläubigen Christen geradezu fassungslos macht. Darin wird die Entscheidung des Deutschen Bundestages als „ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt“ gefeiert. 2014 haben die deutschen Bischöfe in ihrem Flyer „Sterben in Würde“ noch geschrieben: „Aus ethischer Sicht ist die Beihilfe zur Selbsttötung – sowohl durch Organisationen als auch durch Ärzte oder andere nahestehende Personen – abzulehnen“. Jetzt kein Bezug darauf und auf die religiöse Ethik im Christentum, dass das Leben ein Geschenk Gottes und nicht von Menschen gemacht ist. Der Mensch kann nämlich Leben nicht machen, er kann es nur töten.

Die Erlaubnis von Suizid und Beihilfe dazu sind – erneut – eine traurige Niederlage für den Schutz des menschlichen Lebens, den Zusammenhalt einer kultivierten Gesellschaft und die Anerkennung einer wesentlichen Wahrheit unseres Glaubens.

Dass das von den beiden christlichen Kirchen nicht mutig vertreten, sondern stattdessen verschwiegen wird, ist erschütternd.

Prof. Dr. Werner Münch (Foto) war von 1973 bis 1978 Rektor der Katholischen Fachhochschule Norddeutschland. Als CDU-Politiker gehörte er von 1984 bis 1990 dem Europäischen Parlament an. 1990 bis 1991 war er Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt, von 1991 bis 1993 ebenda Ministerpräsident. 2009 trat er aus der CDU aus. Der Politikwissenschaftler ist Kuratoriumsmitglied des Forums Deutscher Katholiken.


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