Liebestolle Oma darf katholischen Priester weiter belästigen

17. Dezember 2015 in Deutschland


Landgericht Arnsberg hat eine 72-jährige Priester-Stalkerin freigesprochen – Der betroffenen Priester bezeichnete das Urteil als Skandal. «Der Rechtsstaat hat heute versagt», sagte er, «ich bin ja vogelfrei».


Arnsberg (kath.net/KNA) Das Landgericht Arnsberg hat eine 72-jährige Priester-Stalkerin freigesprochen. Der Richter entschied am Mittwoch im Berufungsprozess «im Zweifelsfall für die Angeklagte». Nach den vorgelegten psychiatrischen Gutachten könnte die Steuerungsfähigkeit und damit die Schuldfähigkeit der Frau eingeschränkt sein, hieß es zur Begründung. Auch eine Einweisung in die Psychiatrie komme nicht in Betracht. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft wie Verteidigung auf Freispruch plädiert. (Az: II-1 Ns 4/14)

Das Gericht hob damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Meschede auf. Darin war die Frau 2014 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Der betroffene katholische Pfarrer Michael Hammerschmidt aus Meschede-Freienohl nahm nicht an der Verhandlung teil. Er bezeichnete das Urteil als Skandal. «Der Rechtsstaat hat heute versagt», sagte er auf Anfrage. «Ich bin ja vogelfrei.» Das Urteil sei eine Einladung an alle Stalker weiterzumachen. Die Frau habe ihm auch vergangene Woche nachgestellt.

Zugleich bekundete der Geistliche seine Entschlossenheit, in der Sankt-Nikolaus-Gemeinde weiterarbeiten zu wollen. Als Opfer müsse er sich nicht verstecken. Zudem wäre dies eine völlig falsche Reaktion, da Stalker ihre Nachstellungen auch andernorts fortsetzten.

Das zuständige Erzbistum Paderborn bekundete Bedauern. «Das Leiden geht für Pfarrer Hammerschmidt weiter», sagte Sprecher Ägidius Engel. Der Gesetzgeber habe entschieden, dass sich diese Situation so fortsetze. «Und das ist äußerst frustrierend», so Engel.

Die Frau schreibt seit mehr als 14 Jahren dem Geistlichen SMS, E-Mails und Liebesbriefe, schickt Blumen und macht anzügliche Bemerkungen und Geschenke in Form von Phallussymbolen. Zudem läuft sie in Reizwäsche durch den Pfarrgarten. Sie war mehrfach in psychiatrischer Behandlung und saß rund ein Jahr im Gefängnis.

Gutachter hatten in vorangegangenen Prozessen die Schuldfähigkeit der Frau bejaht. Jetzt sahen drei in dem Verhalten einen krankhaften «Liebeswahn» und verneinten die Schuldfähigkeit. Ein vierter Sachverständiger diagnostizierte eine Persönlichkeitsstörung und schloss anders als noch in erster Instanz eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht aus.

Keines der Gutachten habe sie überzeugen können, sagte die Staatsanwältin. Der Verteidiger führte den Leidensdruck der Beschuldigten vor Augen. Der Wahn, den Pfarrer zu lieben, sei zum «Sinn ihres Lebens» geworden. Dafür nehme sie die Ächtung der Bevölkerung im Ort auf sich, habe Psychiatrie und Gefängnis über sich ergehen lassen und lasse trotzdem nicht von ihrem Tun.

Das Recht spreche gegen eine Einweisung der Frau in die Psychiatrie, erläuterte der Richter. Das Gesetz verhindere, dass «unliebsame» oder «lästige» Personen abgeschoben werden könnten. Die Frau sei nicht gemeingefährlich. Die Gesellschaft müsse sie aushalten.

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