Verfassungsgericht bestätigt Sex-Verbot mit Tieren

18. Februar 2016 in Deutschland


Verfassungsgericht: Um das Tierwohl zu schützen, dürfe der Gesetzgeber sexuelle Übergriffe durch Menschen verbieten – Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden


Karlsruhe (kath.net/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot bestätigt, Tiere für sexuelle Handlungen zu missbrauchen. Zwei Kläger hatten argumentiert, sie fühlten sich zu Tieren hingezogen, das Verbot verstoße daher gegen ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Ihre Verfassungsbeschwerde nahmen die Karlsruher Richter nun jedoch nicht zur Entscheidung an. Die Tierschutzbestimmungen verletzten keineswegs das Grundrecht der Kläger auf sexuelle Selbstbestimmung, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung.

Um das Tierwohl zu schützen, dürfe der Gesetzgeber sexuelle Übergriffe durch Menschen verbieten, so das Verfassungsgericht. Nach dem Tierschutzgesetz können sexuelle Handlungen mit Tieren als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

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