Antidiskriminierungsstelle: Frauen dürfen in Cafés stillen

21. Februar 2016 in Familie


Café-Betreiber hatte stillende Frau aus dem Haus gewiesen.


Berlin (kath.net/KNA) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt sich hinter Frauen, die an öffentlichen Orten ihre Kinder stillen wollen. «Wenn Müttern verboten wird, ihr Baby an öffentlichen Orten zu stillen, dann ist das ganz klar eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts», erklärte die Leiterin, Christine Lüders, am Donnerstag in Berlin. Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie gebe ein entsprechendes Diskriminierungsverbot wegen Schwangerschaft und Mutterschaft vor.

Hintergrund ist eine Online-Petition einer jungen Mutter in Berlin. Die Frau war jüngst in einem Berliner Café ihres Platzes verwiesen worden, als sie ihr Baby stillen wollte. Der Café-Betreiber berief sich laut Medienberichten auf sein Hausrecht und erklärte, dass es kein Stillverbot gebe, er aber öffentliches Stillen vor anderen Gästen nicht erlaube. Infolge des Vorfalls startete die Mutter die Petition für ein Gesetz zum Schutz des Stillens in der Öffentlichkeit.

Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle ist ein solches Gesetz nicht nötig, da auch das bestehender Recht es Lokalbetreibern untersagt, andere Menschen zu diskriminieren. «Jungen Müttern darf nicht die volle Teilhabe am öffentlichen Leben verweigert werden, nur weil ein Cafébesitzer das Stillen anstößig findet», bekräftigte Lüders.

Bereits 2014 hat auch schon der Vatikan zum Stillen in der Öffentlichkeit ermutigt. Doch dies ist auch hierzulande nicht nur selbstverständlich. Es stellt sich die Frage: Ist unsere Kultur ausgerechnet beim Stillen prüde? Link zum kath.net-Kommentar: „Sollen Mütter in der Öffentlichkeit stillen?“.

Gemälde des Renaissance-Malers Andrea Solario (1460-1524): Maria lactans - Maria stillt das Jesuskind


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