Österreichisches Justizministerium: Keine Notwendigkeit für 'Homo-Ehe'

26. Februar 2016 in Österreich


Stellungnahme des Ministeriums zu Parlamentarischer Bürgerinitiative "Ehe Gleich": Staat nicht zur Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verpflichtet


Wien (kath.net/KAP) Das Justizministerium sieht in der derzeitigen österreichischen Rechtslage zur Ehe, die allein Mann und Frau vorbehalten ist, kein rechtliches Problem. Das geht aus einer Stellungnahme des Ministeriums zur Parlamentarischen Bürgerinitiative "Ehe Gleich" hervor, die eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare fordert.

In seiner Stellungnahme weist das Ministerium darauf hin, dass die Frage, ob die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen sein soll, in verschiedenen Staaten durchaus unterschiedlich gesehen werde. Viele Staaten stellten gleichgeschlechtlich orientierten Menschen ein weitgehend der Ehe angenähertes Rechtsinstitut zur Verfügung, andere hätten das traditionelle Rechtsinstitut der Ehe für homosexuelle Paare geöffnet.

Der österreichische Gesetzgeber habe in der letzten Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft "einen wesentlichen Schritt für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Menschen in Österreich gesetzt", heißt es wörtlich.

Dieses Gesetz eröffne gleichgeschlechtlichen Menschen zwar nicht die Ehe, regle aber das Zusammenleben in weitgehender Annäherung an die Ehe. Zu diesem Konzept hätten sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass dem nationalen Gesetzgeber hier ein Gestaltungsspielraum zukomme und er nicht zur Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verpflichtet sei.

Aus grundrechtlicher Sicht bedürfe es daher nicht zwingend nur einer Form des Lebensbundes für gleich- oder verschiedengeschlechtliche Menschen. Entscheidend sei aber, "dass es keine sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung einer der gewählten Lebensformen im Verhältnis zur jeweils anderen gibt", hält das Justizministerium fest.

Das Ministerium weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes gleichgeschlechtlichen Personen mit Beginn des Jahres 2016 die gemeinsame Adoption eines Kindes offensteht.

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