CDU-Politiker: Embryoadoption muss eng begrenzte Ausnahme bleiben

23. März 2016 in Deutschland


Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe warnt nach Stellungnahme des deutschen Ethikrats zur sogenannten „Embryonenspende“ vor hohem Missbrauchspotential. „Gesetzliche Lockerungen“ wertet er als „indiskutabel“.


Berlin (kath.net/CDL) Bei Zulassung der Embryonenadoption „besteht ein hohes Missbrauchspotential, etwa in der Abgrenzung zur in Deutschland verbotenen Eizellspende, die im Ausland kommerziell und unter Ausnutzung von prekären Lebenssituationen junger Frauen stattfindet. Gesetzliche Lockerungen, die etwa eine Auswahl der genetischen Eltern nach ethnischen Kriterien oder Eigenschaften wie IQ, Bildungsstand und körperlichen Vorzügen vorsehen, sind daher nicht diskutabel.“ Darauf wies CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Bundesvorsitzender der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), in Reaktion auf die Stellungnahme des deutschen Ethikrats zur sogenannten „Embryonenspende“ hin.

Zwar sei es „denkbar, dass in extrem seltenen Fällen im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung ein Embryo seiner Mutter nicht übertragen werden kann“, erläuterte der Politiker weiter, „das Embryonenschutzgesetz verbietet nicht, ihn einer anderen Frau zu übertragen, wenn dies die einzige Chance für sein Weiterleben ist“.

Doch habe „bei der Embryoadoption hat das Kindeswohl absoluten Vorrang“, betonte er. „Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen genetischen Eltern muss gewahrt bleiben, wie der Ethikrat in ähnlichem Kontext bereits in seiner Stellungnahme zu Babyklappen betont hat. Deshalb ist anonyme Embryospende auszuschließen.“

EWTN Reporter - Marsch für das Leben 2014 - Redebeitrag des Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe


Foto Hüppe © http://www.huberthueppe.de


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