Staatskirchenrechtler: Die Grünen machen es sich zu einfach

2. Mai 2016 in Deutschland


In ihrem Grundsatzpapier zeigen sie wenig Sinn für Religionsfreiheit


Göttingen (kath.net/idea) Der Staatskirchenrechtler Prof. Hans Michael Heinig (Göttingen) hat das Grundsatzpapier der Grünen mit Vorschlägen für ihr neues religionspolitisches Konzept kritisiert. Die Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ hatte das Dokument im März in Berlin vorgestellt. Darin kritisieren die Grünen unter anderem, dass in Rundfunk- und Fernsehräten in der Regel nur die beiden großen Kirchen und die jüdischen Gemeinden vertreten seien und keine Weltanschauungsgemeinschaften. Ferner heißt es, dass die öffentliche Trauerkultur nach Katastrophen überprüft werden müsse. Es gebe ein deutliches Übergewicht an christlichen Inhalten. Das habe eine vereinnahmende Dimension, die religionsfreie oder andersgläubige Menschen ausgrenze.

Heinig, der im Nebenamt Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD ist, schreibt in der Zeit-Beilage „Christ und Welt“, dass das Papier mit diffuser Empörung statt differenzierter Analyse arbeite. Angemahnt werde, das Anliegen der Konfessionslosen stärker zu berücksichtigen. Dabei habe das Drittel der Gesellschaft, das keiner Religionsgemeinschaft angehöre, keine homogenen Interessen: „Wer so tut, als sprächen weltanschauliche Verbände für sie, zeigt durch solche Vereinnahmungen wenig Sinn für Religionsfreiheit.“ Die Grünen machten es sich deshalb mit der Rechnung „weniger Kirchenmitglieder = weniger Rechte für die Kirchen“ viel zu einfach.


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