Offener Brief von AfD-Vize von Storch an Mazyek

26. Mai 2016 in Deutschland


AfD-Vize fordert die Muslime dazu auf, sich klar von problematischen Textstellen in Koran und Sunna zu distanzieren.


Brüssel (kath.net/KNA) Die stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD, Beatrix von Storch, hat den Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) in einem Offenen Brief aufgefordert, sein Verhältnis zum Rechtsstaat und den Menschenrechten zu klären. In dem am Mittwoch in Brüssel veröffentlichten Schreiben an den ZMD-Vorsitzenden Aiman Mazyek bezieht sich die Europäische Parlamentsabgeordnete auf die «Islamische Charta» von 2002, in der die Vereinigung ihre Haltung zum Grundgesetz und zur deutschen Mehrheitsgesellschaft formuliert. Hierzu richtet die AfD-Vize eine Reihe von Fragen an Mazyek. Im Kern fordert sie die Muslime dazu auf, sich klar von problematischen Textstellen in Koran und Sunna zu distanzieren.

So heißt es am Anfang: «Unterstützen Sie eine Initiative zur Ächtung der menschenrechtsverachtenden Teile der Scharia, um Organisationen und Einzelpersonen, die derlei fordern und fördern, verbieten zu können?»

Zu Artikel 10 der «Islamischen Charta», wonach das islamische Recht «Muslime in der Diaspora» verpflichtet, «sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten», fragt von Storch: «Bedeutet das, dass die Gesetze für Muslime also nicht unmittelbar gelten, sondern nur und solange und soweit das islamische Recht dies für sie anordnet? Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich für Muslime 'in der Diaspora'. Heißt das, nur solange die Muslime in der Minderheit sind, gilt diese Rechtstreue und danach fühlen sie sich nicht mehr an unsere Gesetzesordnung gebunden?»

Außerdem kritisiert von Storch die Formulierung, Muslime seien «grundsätzlich» an die lokale Rechtsordnung gebunden. «Das bedeutet, Ihre Rechtstreue gilt nicht uneingeschränkt. Welche Ausnahmen von unserer Rechtsordnung nehmen Sie für sich in Anspruch?», fragt sie.

In Artikel 11 der Charta bejaht der Zentralrat «die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Parteienpluralismus, des aktiven und passiven Wahlrechts der Frau sowie der Religionsfreiheit». Dazu fragt von Storch: «Was ist mit allen anderen Grundrechten, die in unserer Verfassung verankert sind? Frauen haben bei uns z.B. Rechte, die weit über das von Ihnen ausdrücklich zugestandene Wahlrecht hinausgehen.» Der ZMD solle beantworten, ob er uneingeschränkt hinter dem gesamten Grundgesetz stehe «oder nur hinter den von Ihnen einzeln aufgezählten Prinzipien und Einzelrechten».

Das Bekenntnis der Charta zum «Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung» quittiert von Storch mit den Worten: «Heißt das, jenseits dieses Kernbestandes bestehen doch Widersprüche? Welche Menschenrechte betrifft das?»

Einer Rückantwort Mazyeks sehe sie «gerne entgegen», endet der Brief. Ein Gespräch zwischen AfD und ZMD, zu dem Mazyek eingeladen hatte, war am Montag in Berlin ergebnislos abgebrochen worden.

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