Lehrerin der 'Zwölf Stämme' zu zwei Jahren Haft verurteilt

22. Juni 2016 in Deutschland


Nach Ansicht der Richter des Landgerichts Augsburg hat die 56-Jährige Schüler mit der Rute geschlagen – Wegen vermuteter Fluchtgefahr wurde der Haftbefehl unmittelbar nach der Verurteilung erlassen


Augsburg (kath.net/idea) Das Landgericht Augsburg hat eine ehemalige Lehrerin der umstrittenen Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Nach Ansicht der Richter hat die 56-Jährige Schüler mit der Rute geschlagen, sagte Pressesprecher Claus Pätzel der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert, die Verteidigung hingegen eine Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren. Im Januar hatte das Amtsgericht Nördlingen die Lehrerin zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen legten sie und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Dass die Gefängnisstrafe um ein halbes Jahr reduziert wurde, liege daran, dass das Landgericht in der Neuverhandlung verschiedene Einzeltaten anders bewertet habe, sagte Pätzel.

Da die Gefahr bestehe, dass die Frau aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen Kinder weiter schlagen werde und es zudem wegen eines Umzugs der Glaubensgemeinschaft nach Tschechien eine Fluchtgefahr gebe, sei unmittelbar nach der Verurteilung Haftbefehl erlassen worden, so Pätzel. Erstmals muss somit nun ein Mitglied der „Zwölf Stämme“ für Misshandlungen ins Gefängnis. Der Verteidiger der Lehrerin, Alexander Knief (Nördlingen), kündigte gegenüber idea an, gegen das Urteil „vorsorglich“ Revision beim Oberlandesgericht in München einzulegen. Dabei wird der Fall aber nicht neu aufgerollt, sondern lediglich geprüft, ob es Rechts- oder Verfahrensfehler gab. Die Lehrerin habe aus Glaubensgründen und immer in gut gemeintem Interesse gehandelt, so Knief.

Bewährungsstrafe gegen Lehrer der „Zwölf Stämme“ bestätigt

Das Landgericht Augsburg hatte ferner im Mai ein Urteil des Amtsgerichts Nördlingen bestätigt, das einen 54-jährigen Lehrer der „Zwölf Stämme“ zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt hatte. Der gelernte Industriemechaniker soll nach Überzeugung des Landgerichts 2005 und 2006 einen damals 14-Jährigen mehrfach mit einer Rute geschlagen haben. Der Angeklagte bestritt im Berufungsverfahren die Tat. Die Verteidiger haben Revision beim Oberlandesgericht München eingelegt.

Für rund 30 Kinder das Sorgerecht entzogen

Im September 2013 hatten mehr als 100 Polizisten und Sozialarbeiter rund 40 Kinder im Alter zwischen 18 Monaten und 17 Jahren aus den Anwesen der „Zwölf Stämme“ in Klosterzimmern (Deiningen bei Nördlingen) und Wörnitz bei Ansbach geholt und in staatliche Obhut genommen. Sie sahen eine Gefahr für das Wohl der Kinder, da die Gemeinschaft Rutenschläge als ein biblisches Erziehungsprinzip betrachtete. Für etwa 30 Kinder wurde das Sorgerecht entzogen. Die Gemeinschaft, die sich als bibeltreu und in der Tradition des Urchristentums stehend sieht, umfasst in Bayern zehn Familien. Weltweit hat die 1975 von dem US-Amerikaner Elbert E. Spriggs gegründete Organisation rund 2.000 Anhänger, vor allem in den USA und in Frankreich. Ihr Name besagt, dass sie sich als Wiederherstellung von Gottes ursprünglichem Volk, den zwölf Stämmen Israels, versteht.


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