Griechenland: Staatskirche pocht auf Beibehaltung des Schulgebets

12. September 2016 in Weltkirche


Nachdem Medienberichten das Morgengebet als nicht mehr verpflichtend bezeichnet hatten, verweist Ständiger Synod der orthodoxen Kirche von Griechenland auf die Gesetzeslage


Wien (kath.net/KAP) Das gemeinsame Morgengebet von Lehrenden und Lernenden soll laut Medienberichten in den griechischen Schulen auf Grund eines Zirkulars des Bildungsministeriums nicht mehr verpflichtend sein. Allerdings verwies der Ständige Synod der orthodoxen Staatskirche in einer Erklärung darauf, dass das Morgengebet in den Schulen, wie es in einem Präsidentialerlass von 1998 festgelegt wurde, nicht aufgehoben sei, so die Stiftung "Pro Oriente" am Montag.

Die Frage des Schulgebets war demnach ein zentrales Thema bei der Sitzung des Ständigen Synods unter dem Vorsitz von Erzbischof Hieronymos (Liapis) in der Vorwoche. In der Erklärung des Synods wird u.a. zum Gebet für das Bildungsministerium eingeladen, damit die griechischen Schulen mit seiner Hilfe an der Überwindung der allgemeinen Krise mitarbeiten könnten, von der Griechenland betroffen sei. Die Schulbank sei "ein bevorzugter Platz, an dem eine schönere Zukunft des Vaterlandes Gestalt annehmen" könne, die auf der Kenntnis der Geschichte und der "glorreichen Traditionen" aufbauen und zur Begegnung mit der modernen Welt bereit sein müsse, ohne die eigene Identität zu verlieren. Die Kirche appelliere an die griechische Gesellschaft, die Bildungsanstrengungen auf allen Ebenen zu unterstützen. Auch die orthodoxe Kirche sei bereit, die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in jeder Weise zu unterstützen.

Es liegt am jeweils diensthabenden Lehrer

Erst am Schluss der Erklärung wurde auf die Medienberichte über die Streichung des Morgengebets eingegangen. "Im Zusammenhang mit Medienberichten über die Streichung des Morgengebets stellen wir klar, dass das Morgengebet in den Schulen in Übereinstimmung mit dem Präsidentialerlass Nr. 201 von 1998 vorgesehen ist. Dies wird auch im Zirkular des Bildungsministeriums betont, wonach die Direktiven des Präsidentialerlasses von 1998 in Kraft sind", so die Mitglieder des Synods.

Weiter heißt es: "In Übereinstimmung mit Artikel 13, Paragraph 5 des Präsidentialerlasses wird festgesetzt, dass das gemeinsame Gebet von Lernenden und Lehrenden im Schulhof stattzufinden hat. Die Verantwortung wird den diensthabenden Lehrerinnen und Lehrern übertragen."

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