Frankfurt: Prozess um Teufelsaustreibung hat begonnen

11. Oktober 2016 in Deutschland


Staatsanwaltschaft: Beschuldigte sind Christen „mit schamanistischen Einflüssen“


Frankfurt am Main (kath.net/idea) In Frankfurt am Main hat am 10. Oktober vor dem dortigen Landgericht der Mordprozess gegen fünf Südkoreaner begonnen. Sie sollen eine 41-jährige Südkoreanerin bei einem Exorzismus getötet haben. Wie die Oberstaatsanwältin Nadja Niesen auf Nachfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte, ist weiterhin ungeklärt, welcher Kirche die Beschuldigten angehören. Sie hätten sich nicht zur eigenen Person oder zur Sache äußern wollen. Man gehe aufgrund von Zeugenaussagen davon aus, dass es sich um Christen mit „schamanistischen Einflüssen“ handle. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass sie Mitglieder einer Sekte seien. Niesen zufolge ist auch nicht sicher, ob es genauere Erkenntnisse zur Religion im Rahmen der Hauptverhandlung geben wird. Allerdings sei in der Anklageschrift auch der Ehemann der verstorbenen Frau als Zeuge genannt. Sollte er vor dem Gericht aussagen, könnte dies weitere Erkenntnisse bringen. Psychiatrischen Gutachten zufolge sind die Angeklagten voll schuldfähig. Schamanismus ist ein Standardangebot der Esoterik. Schamanen sollen die Fähigkeit besitzen, als Mittler zwischen den Menschen im Diesseits und den Geistern im Jenseits aufzutreten. In Naturvölkern sind sie als Heiler, Magier und Mystiker für das geistige Wohlergehen einer Familie, Sippe oder eines Stammes zuständig.
Staatsanwaltschaft: Eine „grausame Behandlung“
Bei den Angeklagten handelt es sich um den 16-jährigen Sohn der Getöteten, dessen 15-jährigen Cousin sowie um die 44-jährige Cousine des Opfers, ihren 22 Jahre alten Sohn und ihre 19 Jahre alte Tochter. Die 41-Jährige soll am 5. Dezember 2015 in einem Zimmer eines Frankfurter Hotels aus nicht geklärten Gründen angefangen haben, um sich zu schlagen und Selbstgespräche zu führen. Daraufhin hätten die Angeklagten beschlossen, bei ihr eine „Teufelsaustreibung“ durchzuführen. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer „grausamen Behandlung“. Nach ihren Erkenntnissen fügten sie der Frau mindestens zwei Stunden „Schmerzen und Qualen körperlicher Art zu, die über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgingen“. Sie sollen der Frau abwechselnd die Beine festgehalten und sie zu Boden gedrückt haben. Die beiden Jugendlichen setzten sich laut Staatsanwaltschaft auf die Beine der Frau und hielten sie fest, um ihre Gegenwehr zu unterbinden, während der 22-Jährige die Schultern des Opfers auf den Boden presste. Außerdem wirkten sie massiv auf den Brustkorb sowie Schulter- und Bauchbereich der Frau ein. Die 44-Jährige umfasste den Hals ihres Opfers und drückte ihr zunächst ein kleines Handtuch sowie später einen stoffbezogenen Kleiderbügel mehrfach in den Mund, um ihr Schreien zu unterbinden. Der 22-Jährige hielt hierzu den Kopf der Frau fest. Die Cousine des Opfers hatte nach dem Exorzismus einen Geistlichen der koreanischen evangelischen Zion-Gemeinde in Frankfurt gerufen. Er hatte zuvor keinen Kontakt zu den Angeklagten. Der schockierte Mann alarmierte die Hotel-Mitarbeiter und rief die Polizei. Einer der Verteidiger beantragte zum Auftakt eine Unterbrechung des Prozesses. Er forderte, einen Ethnosoziologen hinzuzuziehen, um die Verantwortungsreife seines jungen Mandanten begutachten zu lassen. Bisher sind 15 Prozesstage bis zum 18. Januar angesetzt.


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