Schönborn: Generelles Kopftuch-Verbot ist unzulässig

26. Februar 2017 in Österreich


Wiener Erzbischof plädiert für differenzierte Diskussion im Verhältnis von Religionsfreiheit, Staat und Öffentlichkeit.


Wien (kath.net/ KAP)
Christoph Kardinal Schönborn hält ein generelles Kopftuch-Verbot für unzulässig und plädiert für eine differenzierte Diskussion im Verhältnis von Religionsfreiheit, Staat und Öffentlichkeit. Es sei eine Sache zu sagen, bei "gewissen Berufsbekleidungen" passen ein Kopftuch oder sogar auch "andere religiöse Symbole" nicht, daraus aber ein generelles Kopftuchverbot abzuleiten, sei unzulässig "und es ist diskriminierend". Das sagte der Wiener Erzbischof in einem Interview mit der Tageszeitung "Der Standard" am Samstag und betonte: "Eine Polizistin mit einem Brustkreuz oder Kopftuch herumlaufen zu lassen geht nicht."

Gleichzeitig warnte der Kardinal vor überzogenen Einschränkungen: Die Freiheit, ein Kleidungsstück zu wählen, müsse den Menschen zugestanden werden, egal welche Motive dahinter stünden. Und auch die Diskussion rund um ein generelles Burka-Verbot sollte "nicht mit einem generellen Verbot, sondern mit Klarstellungen, in welchen Situationen das Tragen nicht erlaubt ist, verbunden werden - etwa vor Gericht".

Generell hält der Wiener Erzbischof die Debatte um religiöse Zeichen im öffentlichen Raum für notwendig, weil dahinter die Grundfrage stehe: "Hat Religion etwas mit dem öffentlichen Leben zu tun?" Wer einen religiös aspetischen öffentlichen Raum wolle, wolle ein anders Land, denn "80 Prozent der Österreicher wünschen sich, dass Österreich ein christliches Land bleibt, was auch immer sie darunter verstehen", gab der Kardinal zu bedenken.

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