Erstmals Kinder mit 'zwei Vätern' in Italien

1. März 2017 in Aktuelles


Standesamt übernahm kanadische Dokumente - Kritiker sehen Stiefkindadoption durch die Hintertür


Rom (kath.net/KAP) In Italien sind erstmals beide Partner einer homosexuellen Lebensgemeinschaft offiziell als Eltern eines Kindes anerkannt worden. Ein Gericht in Trient erkannte für ein von einer Leihmutter in Kanada geborenes Zwillingspaar neben dessen biologischem Vater auch seinen Lebensgefährten als Elternteil an, wie italienische Medien am Mittwoch berichteten. Beide Italiener dürfen demnach in der Geburtsurkunde eingetragen werden. Eltern definierten sich nicht allein durch die Gene, begründete das Berufungsgericht in Trient seine Entscheidung. Die Tageszeitung der Italienischen Bischofskonferenz "Avvenire" kritisierte die Entscheidung als Gesetzesbruch.

Das Zwillingspaar war vor sechs Jahren von einer Leihmutter in Kanada geboren worden, wo beide Partner der homosexuellen Lebensgemeinschaft als Eltern eingetragen wurden. In Italien weigerte sich das zuständige Standesamt in der Region Trentino-Südtirol, die kanadische Praxis anzuerkennen und den Lebenspartner des biologischen Vaters in die Geburtsurkunde einzutragen. Dagegen hatte das homosexuelle Paar geklagt und nun Recht erhalten.

In Italien sind homosexuelle Lebensgemeinschaften seit August 2016 offiziell anerkannt. Die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, die Kinder des Partners zu adoptieren, scheiterte am Widerstand aus Politik und Kirche. Kritiker der Entscheidung des Trienter Gerichts sehen darin nun eine Einführung dieser Stiefkindadoption durch die Hintertür.

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