Italienisches Gericht erkennt Adoption durch Männerpaar an

11. März 2017 in Aktuelles


Gericht in Florenz stützte sich auf das Haager Übereinkommen von 1993, das Adoptionen international regelt - Kritik von Lebensschutzorganisationen.


Rom (kath.net/ KAP)
Erstmals in Italien hat ein Gericht die Adoption von Kindern durch ein homosexuelles Paar anerkannt. Ein Vormundschaftsgericht in Florenz bestätigte die rechtliche Elternschaft von zwei italienischen Männern, die seit mehreren Jahren in Großbritannien leben und dort zwei Jungen adoptiert haben. Lebensschutzverbände kritisierten das Urteil am Donnerstagabend.

Die Entscheidung offenbare eine fehlende parlamentarische Souveränität, da Italien so ausländische Prinzipien übernehme, die nicht zur eigenen Werteordnung gehörten, sagte der Vorsitzende der Vereinigung "Scienza e Vita", Alberto Gambino. Er äußerte sich in einem Interview mit dem katholischen Fernsehkanal TV2000.

Das Gericht in Florenz stützte sich auf das Haager Übereinkommen von 1993, das Adoptionen international regelt. Dabei gehe es nicht um den Status der Adoptiveltern, sondern nur um die Frage, ob sie für die Erziehungsaufgabe geeignet seien. Dies hätten die britischen Behörden bei dem betreffenden Paar eingehend geprüft.

Ende Februar hatte ein Berufungsgericht in Trient die Elternschaft eines schwulen Paares anerkannt, dem eine Leihmutter in Kanada Zwillinge geboren hatte. Anders als in diesem Fall sind die Männer des Urteils von Florenz mit den Kindern nicht biologisch verwandt. Nach einem italienischen Partnerschaftsgesetz, das seit vergangenem Sommer in Kraft ist, kann ein Partner das leibliche Kind seines gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten adoptieren.

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