Besondere pastorale Aufmerksamkeit für wiederverheiratete Geschiedene

10. April 2017 in Weltkirche


Eine Zulassung zur Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene ist aber nur möglich, wenn sie fest entschlossen seien, enthaltsam zu leben, betont Kardinal Burke erneut.


Rom (kath.net/jg)
Personen, die zivilrechtlich geschieden und wieder verheiratet sind, bedürfen des besonderen Mitgefühls und besonderer pastoraler Aufmerksamkeit. Die Seelsorge könne aber nicht den Empfang der Sakramente einschließen, wenn die Betroffenen nicht fest entschlossen sind, enthaltsam zu leben. Das sagt Raymond Kardinal Burke in einem Interview mit dem Podcast Thinking With the Church.

Es sei in der ganzen Geschichte der Kirche nicht möglich gewesen, dass jemand mit einer Person durch das Sakrament der Ehe verbunden ist, gleichzeitig mit einer anderen Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, die Kommunion empfangen könne, betont Burke. Nach der Veröffentlichung von „Amoris laetitia“ würde von manchen behauptet, das Päpstliche Schreiben habe die Lehre „weiter entwickelt“. Sie sind der Ansicht, der Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene sei in bestimmten Fällen doch möglich.

Lehrentwicklung heißt, „dass wir zu einem besseren Verständnis dessen gelangen, was die Kirche beständig lehrt“, sagt Burke wörtlich. Die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion wäre eine Änderung oder Abweichung von der Lehre der Kirche und keine Entwicklung, ist Burke überzeugt.



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