Der Priester ist kein Auslaufmodell

10. April 2017 in Kommentar


Kardinal Marx will Laien die Gemeindeleitung übertragen. Doch können amtliche Dienste aus dem geweihten Amt ausgegliedert werden? Eine theologische Gegenrede. Von Paul Josef Kardinal Cordes


Vatikan (kath.net/Die Tagespost) Seit 1993 findet weltweit jedes Jahr am 22. März der „Wassertag“ statt. Er wird von „UN-Water“, einer Gliederung der Vereinten Nationen, organisiert. Der Tag will Sensibilität wecken unter allen Menschen für den Umgang mit Wasser, mit seinem Wert, seiner Knappheit, seiner Unersetzlichkeit; die katastrophalen Folgen für die Menschen, denen es fehlt, sollen bewusst werden.

Solche Initiativen sind logisch. Was dem Menschen teuer ist, findet sein besonderes Interesse. Bei Wachsamen entsteht dann Aufmerksamkeit, um etwas zu schützen und es zu bewahren. Entspricht nun diesem menschlichen Wesenszug der Umgang mit einer Kostbarkeit in der katholischen Kirche: mit dem Stand der geweihten Priester? Ihr Fehlen ist überall spürbar und belastet die einzelnen Christen wie auch ihre Gemeinden. Doch wie reagieren kirchliche Vor-Denker, um dem Priestermangel zu wehren? Ist ihnen das katholische Kleinod, das Weihesakrament, dabei vor Augen – wie in ihrer Grundeinstellung zum Wasser? Geht eine Welle von Frömmigkeit durch die Kirchen, die nach Christi Weisung „den Herrn der Ernte bitten, Arbeiter in seine Ernte zu senden“ – Wallfahrten oder Fasttage, Andachten oder „Sturmgebete“? Leider gibt es sie höchstens im Verborgenen. Die öffentliche Reaktion auf die Priester-Not ist eher verstörend.

Hier einige Fakten: Der Dogmatiker Walter Kasper, später römischer Kardinal, leistet sich über den Vollzug der Priesterweihe eine erstaunliche Behauptung. In einem zunächst 1969 verfassten Aufsatz, der dann unverändert 2009 wieder abgedruckt wurde, schreibt er zur amtlichen Beauftragung des Priesters: „Ob man dies ein Sakrament nennt, ist vor allem eine Frage der Sprachregelung “ (Gesammelte Schriften Bd 12II, 204). Wider die eindeutige Lehre des Konzils von Trient (DH 1766) und des Vaticanum II (DH 4153) lässt er offen, dass die Priesterweihe ein sakramentales Gnadengeschehen ist. Konziliare Eindeutigkeit wird von ihm auf dem Altar der Ökumene preisgegeben.

Die Soziologen M. N. Ebertz und H. G. Hunstig gaben vor einigen Jahren im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz die Studie heraus „Hinaus ins Weite. Gehversuche einer milieusensiblen Kirche“ (Würzburg o.J.). Universitätslehrer mit bekannten Namen zeichnen für Beiträge, die die pastorale Richtung für die Auslegung des Vaticanum II. weisen soll. Zur Diskussion gestellt sind anstehende Strukturreformen, ihre konkrete Umsetzung und das Ausmaß an notwendigen Veränderungen. Es geht um eine neue Pastoral. Eine Erwähnung des Weiheamtes oder die Konturen der Priester sucht man in dem Band freilich vergeblich. Deren Dienst und Spezifikum scheinen heute verzichtbar.

Unvergessen ist eine im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erstellte „Seelsorgestudie“. Für die Befragung von hauptamtlichen kirchlichen Mitarbeitern zeichnen verantwortlich Professoren der Hochschule für Philosophie München, der Theologischen Fakultät Paderborn, der Universität Osnabrück, der Universität Witten/Herdecke und der Universität Freiburg. Mit Interesse nahm ich das Resümee zur Kenntnis. Ich gestehe meine Irritation: Eine Verankerung der erhobenen Daten im Glaubensfeld ist nicht erkennbar; ein möglicher persönlicher Gottesbezug spielt keine Rolle. Worte wie Gnade, Erlösung, ewiges Leben, Kreuz oder Sünde tauchen überhaupt nicht auf. Die „Seelsorgenden“ erscheinen wie eine profane Berufsgruppe – wie etwa die Ärzteschaft oder die Sozialarbeiter. Nicht einmal wird Jesus Christus benannt. Unter den 25 Nummern der Studie hat „Gott“ sozusagen Glück gehabt, wenigstens in der letzten Nummer erwähnt zu werden.

Die Initiatoren der Befragung fühlen sich durch ihre gewählte Perspektive, die des säkularen Denkens, dann offenbar legitimiert, bei Priestern den Empfang des Weihesakraments überhaupt zu verschweigen; sie werden in den Oberbegriff „Seelsorger“ integriert und ihre spezifische Qualität wird gestrichen.

Kann man aber die seelische Verfassung eines geweihten Amtsträgers der Kirche wirklich erfassen, ohne vom Glauben zu sprechen? Pastoral ist für niemanden ein Brotberuf. Schließlich hat dieser Dienst seine Lebensgeschichte geformt – sein religiöses Ringen um ein Ja zur Berufung, seine Suche von Gottes Antlitz. Dass letztlich nicht das Arbeitsfeld den Ausschlag für seine Berufswahl gab, sondern seine persönliche Geschichte mit dem Vater Jesu Christi; dass diese Geschichte ihn in allen Stunden begleiten und stützen kann, ihm wieder aufhilft in Enttäuschungen, ihn erfreut bei Erfolgen – wer das unterschlägt, scheitert doppelt. Er beraubt den Geweihten der geistlichen Hilfen, wenn er unausweichlich Not- und Problemsituationen ausgesetzt ist. Er annulliert – gewollt oder nicht – den Sinn der sakramentalen Weihe überhaupt, weil er Leben und Dienst des Priesters ohne den gnadenhaften Beistand Gottes konzipiert.

Es war zu erwarten, dass sich eine solche Atmosphäre in der Kirche von Deutschland auch strukturell niederschlagen würde. In einem Schreiben vom 3.2.2016 richtet sich der Münchener Erzbischof Kardinal Marx an eine Arbeitsgruppe seiner Diözese. Ihr obliegt die Arbeit an einem Projekt „Pastoral planen und gestalten“. Hervorstechend ist in ihm die Einführung eines oder mehrerer Laien als Leiter einer Pfarrgemeinde. Gleichzeitig lädt er zur Diskussion des Projektes ein – eine Aufforderung, der ich mit diesem Beitrag nur zu gern nachkomme. Das Projekt klopft zu Beginn unter der Überschrift „Theologische Grundlegung“ die für das Problem relevanten Daten ab. So erfreulich diese methodisch korrekte Verankerung des Neuentwurfs in der Lehre der Kirche ist, so sehr erweist sie sich doch als prüfungs- und revisionsbedürftig. Und das kluge Wort des großen Kardinals Hermann Volk bleibt weiter gültig: „Hüten Sie sich vor einer Theologie mit Anliegen.“

Nur wenige ihrer Gesichtspunkte können hier aufgegriffen werden. Da die Autoren die Absicht haben, mit der Leitungskompetenz für Nicht-Geweihte tief in das bisherige theologische Verständnis des Priesters einzugreifen, interessieren vorrangig ihre Aussagen zum kirchlichen Amt.

Zunächst verwundert, dass die „Grundlegung“ nur einmal knapp die Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“ (=LG) heranzieht. Als primäres Fundament wird hingegen auf ein Wort der eigenen Bischofskonferenz „Gemeinsam Kirche sein“ verwiesen. Nun ist das Tun des Amtsträgers wohl generell auf eine territoriale Einheit bezogen. Aber die Wahrheit vom geweihten Amt ist kein lokalkirchliches Spezifikum, sondern „katholisch“ vorgegeben: Universalkirchliche Lehre hat diese Identität formuliert, und sie wird nicht von je unterschiedlichen, lokalen Situationen bestimmt. Die Identität ist nämlich sowohl für den Bischof wie auch für den Priester je individuell von Christus her abgeleitet. Auch wenn die Gemeinde um die Gabe des Geistes betet und der Bischof dem zu Weihenden die Hand auflegt, so ist es doch Christus selbst, der den Kandidaten in Besitz nimmt und ihm die gnadenhafte Ausrüstung verleiht.

LG widerspricht daher auch der Behauptung der Münchener „Grundlage“, dass das Konzil angeblich „nicht auf das Amt des Pfarrers fokussiert“, sondern seine Aufgabebestimmung „bei der allgemeinen Mitarbeit in der bischöflichen Hirtensorge“ belasse. In LG Nr. 28 wird ausdrücklich gesagt, dass die Priester „kraft des Weihesakramentes nach dem Bild Christi … zur Verkündigung der frohen Botschaft, zum Hirtendienst an den Gläubigen und der Feier des Gottesdienstes geweiht“ sind. Demnach ist auch die dem Priester zukommende Gemeindeleitung, der Hirtendienst, keineswegs eine vom Bischof abgeleitete Fähigkeit; schon gar nicht kann sie der Bischof nach eigenem Gusto an einen Nicht-Geweihten delegieren.

Der Münchener Vorschlag krankt an dem Grundirrtum, amtliche Dienste könnten aus dem geweihten Amt ausgegliedert und Laien übertragen werden. Dieser Fehlschluss wurde in den deutschen Diözesen schon einmal durchgespielt und abgewiesen – und zwar in der Diskussion um die sogenannte Laienpredigt, die nach der Würzburger Synode 1975 in einigen Diözesen eingeführt wurde. Der Versuch musste bald nach der Einführung des Kirchenrechts 1983 abgebrochen werden; der CIC can 767§1 untersagt sie ausdrücklich.

Diese Festlegung ist kein kirchlicher Rechts-Positivismus. Theologische Daten machen sie notwendig: Die drei priesterlichen Aufgabenfelder und Zuständigkeiten lassen sich nicht voneinander trennen; sie sind aufeinander verwiesen: Teilhabe am Amt der Leitung, am Hirtenamt, ist nicht von dem der Verkündigung und der Spendung der Sakramente abzuspalten.

Das Vaticanum II, das den Dienst des Priesters mit Hilfe des Schemas vom dreifachen Amt darlegt (vgl. etwa das Priesterdekret „Presbyterorum ordinis“ Nr. 4–6) lehrt, dass die drei Dienste (munus docendi, sanctificandi, et pascendi) einander durchdringen, sich qualifizieren und sich gegenseitig begrenzen. Die drei Tätigkeiten des priesterlichen Dienstes gewinnen erst im Miteinander ihre rechte Beleuchtung und Eindeutigkeit. Das eine oder andere Tätigkeitsfeld herauszuschneiden, bedeutet, dass auch die beiden anderen in die größere Dunkelheit der Unschärfe zurückfallen. Wie kann Gemeinde aufgebaut werden ohne die Verkündigung des Wortes Gottes und ohne Feier der Eucharistie; wie kann verkündigt werden, wenn nicht das gehörte Wort in das sakramentale Zeichen mündet (die Theologie spricht darum von verbum visibile und dem signum auditum)? So verbietet verlässliche Theologie jede „Amtsentflechtung“.

Der schlimmste Fehler der Planer aber ist, dass sie sich für die Einrichtung eines hochrangigen kirchlichen Dienstes über eine fundamentale katholische Wahrheit hinwegsetzen: über die Wahrheit nämlich, dass es für kirchliche Grundvollzüge das Weihesakrament gibt. Christus selbst hat es nach katholischem Verständnis gestiftet. Stattdessen gründen sie leichtfertig eine Bestellung für solche Aufgaben auf Macht und Gutdünken des Bischofs. Wer darf denn so vermessen sein, den Beistand auszuschlagen, den Gott eigens im Sakrament bereithält? Und niemand wende ein, der Gottesbezug sei inklusiv; die Wissenssoziologie hat lange erkannt, dass etwas, was nicht mehr ausgesprochen wird, dem Vergessen anheimfällt.

Unannehmbar zur Begründung der Gemeindeleitung durch Nicht-Geweihte ist ferner die Berufung auf den 1. Petrus-Brief. Mit dem bekannten Wort von dem „auserwählten Geschlecht, der königlichen Priesterschaft, dem heiligen Stamm“ (2,9) soll das Priesterbild – wie es heißt – „ausgeweitet“ werden. Sind die Neuerer auf den Spuren Luthers? Der leitete ja aus diesem Vers sein Verständnis von Priestersein ab. Er lehrte: „Was aus der Taufe gekrochen ist, das mag sich rühmen, dass es schon Priester, Bischof und Papst geweiht sei…“. So schaffte er das Weihesakrament ab. Doch seine Schriftdeutung ist exegetisch wie logisch falsch. Denn die in der Schrift ausgesagt Erwählung ist nicht individuell zu verstehen; sie gilt für den Einzelnen, insofern er zu einer Gemeinschaft gehört (wie ja auch den einzelnen Fußballspieler nur als Teil der Mannschaft deren Ruhm und Schande betrifft). Darum sprechen Katholiken auch vom „gemeinsamen“ und nicht protestantisch von „allgemeinen“ Priestertum.

Der entscheidende Grund für eine fällige Auseinandersetzung mit dem Münchener Vorschlag geht über die genannten Einzelheiten hinaus. Sie ist dringend, weil sich mit dem Vorstoß die Kirche weiter selbst säkularisiert. Was ist gemeint? Soziologische Forscher (besonders Emile Durkheim) haben geprüft, wie sich menschliche Wertsysteme und die gesellschaftlichen Ordnungen herausgebildet haben. Sie deckten folgenden Entwicklungs-Prozess auf: Einzelne Personen verinnerlichen Leitungsmaßstäbe, die ihnen das öffentliche Bewusstsein zuträgt. So schlagen sich ohne alle Beeinflussung Dritter Wahrheitserkenntnis und Gesellschaftsordnung nieder. Das Kollektiv braucht für deren Übernahme keine ihm von außen zukommende Autorität.

Diese Erkenntnis lässt sich leicht auf die Kirche übertragen. Sie muss den Hirten eine Warnung sein. In ihrem Licht ist es nicht abwegig, kirchliche Funktionen und Dienste lediglich als Hervorgänge, Emanationen, gleichsam als „Produkte“ gemeinschaftlichen Lebens zu verstehen. Als sich die Gruppe der Glaubenden konstituierte, musste sie sich natürlich auch ihre Dienste schaffen. So könnten Amtsträger und Kompetenzen im Sinne Durkheims leicht aus dem Bewusstsein des Kollektivs erwachsen sein. Gott und sein Heilsplan in Jesus Christus wären dann aber für das kirchliche Amt irrelevant, sogar ignorierbar. Wohl bleibt in der Praxis eine kirchliche Dienst- und Amtsstruktur plausibel. Doch klassische Soziologie wird sie als „selbstreferenzielles System“ deuten. Und die Transparenz des Amtes für Gott und seine Gnade entfällt.

Schon die Begriffsverschiebung, die mit der jüngsten Amtsdiskussion über die Kirche hereingebrochen ist, verwässert den Glauben an das geweihte Amt. Wir haben theologisch gefüllte und oft aus der Offenbarung erwachsene Worte durch funktional-praktische Termini ersetzt: aus dem „Hirtendienst“ wurde die „Gemeindeleitung“, aus „priesterlicher Sendung“ wurde „Seelsorge“ und „Verkündigung“ degenerierte zu „religiöser Information“. Mit dem Laien als „Gemeindeleiter“ – wie es reich entlohnte, aber glaubensfremde Unternehmensberater nahelegen – würde sich unsere Auszehrung des Glaubens fortsetzen.

Die früher erwähnte Synode in Würzburg hinterließ zu dem Thema „Dienste und Ämter“ auch den Beschluss „Der Dienst des Amtes und der Räte in der Gemeinde“ (Nr. 2,5). Er vermerkt, dass Pfarrgemeinderäte auch an Orten fortbestehen sollten, wo der Pfarrer nicht länger in der Gemeinde wohnt. Solche Räte garantieren eine qualifizierte Repräsentanz der Glaubensgruppe vor Ort. Warum soll eine neue kirchliche Dienststruktur geschaffen werden, deren theologische Basis nicht trägt, die die priesterliche Identität verunklart und Christi spezifisches Sakrament für die Pastoral der Kirche vergessen macht?

Kurienkardinal Cordes war Präsident des Päpstlichen Rates Cor Unum. Zuvor war er Vizepräsidente des Päpstlichen Rates für die Laien. Er stammt aus dem Erzbistum Paderborn.

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