Malteser: Warum bekam Mitarbeiterin 1,2 Mio. Euro als Abfindung?

19. April 2017 in Aktuelles


Brisante Malteser-Papiere werfen neue Fragen auf: 10 Fragen an den Malteser-Großkanzler Boeselager, sein Sprecher antwortet - EXTRA: Erste Screenshots aus internen Malteser-Papieren! - Weitere folgen!


Rom (kath.net/rn/red)
Nach den jüngsten Vorfällen rund um den Malteser-Orden, die zum Rücktritt des Großmeisters und zur Intervention des Papstes, sowie zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Albrecht v. Boeselager und katholischen Journalisten führten, hat kath.net weiter recherchiert und in den letzten Wochen zahlreiche interne Informationen (wie beispielsweise Sitzungsprotokolle und Prüfberichte) aus dem Malteser-Orden bekommen, die wir zum Teil bereits ausgewertet haben.

Aus dieser Auswertung haben sich in einem ersten Schritt vor Ostern 10 Fragen ergeben, die wir dem wieder eingesetzten Großkanzler des Malteserordens Albrecht von Boeselager stellen konnten.

Eugenio Ajroldi di Robbiate, der Sprecher des Ordens, hat uns dazu Antworten übermittelt. Wir möchten diese Antworten jetzt im Wortlaut unseren Lesern vorlegen. Da diese Antworten viele zusätzliche Fragen aufwerfen, werden wir in nächster Zeit weiter berichten.

Als kleinen Preview auf die zahlreichen internen und brisanten Papiere, die uns vorliegen, veröffentlichen wir unten ein internes Papier, welches noch im Oktober 2014 (!) ein Malteser-Projekt genehmigte. Bei dem Projekt wurde explizit auch die Verteilung von Kondomen erwähnt. Außerdem veröffentlichen wir kleine Auszüge aus dem internen Bericht der Malteser-Ethikkommission von 2016, der Hr. v. Boeselager belastet und ihm vorwirft, dass er die höchste Ordensleitung nicht adäquat von den Kondom-Projekten von Malteser-International informiert hatte.

kath.net: In der deutschsprachigen Kirche kennen wir Ungehorsam und Sätze wie: „Wir interpretieren den Gehorsam eben anders.“ Ein sehr ähnlicher Satz kam von Ihnen, als Sie danach gefragt wurden, wie Sie denn Ihr Gehorsamsversprechen (Oboedienz) interpretieren und ob Sie sich nicht daran gebunden fühlten, als der Großmeister im Gehorsam Ihren Rücktritt verlangte. Wie definieren Sie kirchlichen Gehorsam und vor allem den Gehorsam gegenüber Ihren gegebenen Oberen? Und wie grenzen Sie sich von den oben genannten Gruppen und ihrem Gehorsamsverständnis ab?

Eugenio Ajroldi di Robbiate: Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Rechtslage und kein individuelles, subjektives Verständnis von kirchlichem Gehorsam. Zum besseren Verständnis sei an dieser Stelle auf die Anfang Februar dieses Jahres auf der Website des Ordens veröffentlichten „Übersicht der Ereignisse, die zur Amtsniederlegung des Großmeisters Fra’ Matthew Festing geführt haben“ verwiesen: https://www.orderofmalta.int

Unabhängig davon hat der Souveräne Rat auch ein klares Verständnis von „Gehorsam“ unter kanonischem Recht. Dazu sei auf die entsprechende Darstellung des renommierten Kirchenrechtlers Gianfranco Ghirlanda S.J. in einem aktuellen Rechtsgutachten verwiesen. Pater Ghirlanda ist römisch-katholischer Theologe und Jurist und war bis 2010 Rektor der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. „Ein Vorgesetzter kann ein Mitglied eines religiösen Ordens auffordern, von einem Amt zurückzutreten, um die Prozedur einer Absetzung zu vermeiden. Aber keinesfalls unter Hinweis auf das Gehorsamsversprechen, denn das wäre im Widerspruch zum Grundsatz der freien Entscheidung (cf. Canones 187 – 188). Der Rücktritt muss gegenüber derjenigen Autorität erfolgen, welche für die Verleihung des Amtes zuständig ist. [Anmerkung: Das ist beim Großkanzler des Ordens das Generalkapitel (cf. Artikel 22 §3 der Ordensverfassung)]. Einen Rücktritt aufgrund des Gehorsamsversprechens aufzunötigen, ist ein Machtmissbrauch, der von dem Amtsinhaber nicht hingenommen werden darf.“ Die auf Anfrage veröffentlichte persönliche Stellungnahme von Herrn von Boeselager vom 18.Dezember 2016 – auch zum Thema „Gehorsam“ - kennen Sie sicher.

kath.net: Möchten Sie uns als Jurist erläutern, woraus Sie in der Verfassung des Ordens ableiten, dass Sie dem Großmeister keinen Gehorsam schulden würden – obwohl Codex Artikel 137 jedenfalls gilt? Wie passt dazu der allgemeine Rechtsgrundsatz „Ober sticht unter“ – wenn OBER nunmal der Großmeister gegenüber UNTER, dem deutschen Subregens, ist? Warum hat der Großmeister Ihrer Meinung nach nicht nach der Verfassung und dem Codex des Ordens gehandelt, da er doch klar im Rahmen seiner Rechte nach Artikel 4 (der Großmeister kann in Einzelfällen von im Codex festgelegten Normen dispensieren), sowie nach Artikel 105 (Disziplinarmaßnahmen nach der Verletzung des Gehorsamsversprechens) und Artikel 124 (§1 Einleitung eines Disziplinarverfahrens und §3 Suspendierung von Ämtern im Rahmen eines Disziplinarverfahrens) des Codex agiert hat?

Eugenio Ajroldi di Robbiate: „Ober sticht Unter“ ist keine Dimension des Ordensrechts. Die rechtliche Betrachtung des Disziplinarverfahrens – das übrigens bereits Anfang Dezember aus gutem Grund durch den zuständigen Großkomtur zurückgenommen und aufgehoben wurde – ergibt sich aus der auf der Website des Ordens veröffentlichten „Übersicht der Ereignisse, die zur Amtsniederlegung des Großmeisters Fra’ Matthew Festing geführt haben“: https://www.orderofmalta.int

kath.net: Dürfen wir Sie fragen, warum Sie immer wieder gemeint haben, Sie hätten als Großhospitalier für Aktivitäten im Rahmen der Hilfswerke der Malteser, die gegen die kirchliche Lehre stehen, keine Verantwortung? Der Kodex des Malteserordens sagt in Artikel 155 §1f deutlich, dass der Großhospitalier die Ordenswerke der Priorate, der Assoziationen und anderer Ordensorganisationen (also kurz: alle Werke) fördert, koordiniert und überwacht. Wie ist das zu verstehen?

Eugenio Ajroldi di Robbiate: Die Fakten sind klar und sprechen für sich: Nach Bekanntwerden der Vorfälle durch die interne Revision von Malteser International wurden die Projekte eingestellt, bzw. ein Projekt einer weiteren ethischen Prüfung unterzogen und dann eingestellt. Die von Ihnen genannte Äußerung von Herrn von Boeselager ist uns dagegen nicht bekannt. Eine derartige Auffassung geht auch nicht aus der persönlichen Stellungnahme von Herrn von Boeselager vom 18.Dezember 2016 hervor.



kath.net: kath.net liegen Sitzungsprotokolle und der Bericht der Ethikkommission des Großmeisters vor, aus denen hervorgeht, dass Sie von der Verteilung von Verhütungsmitteln in den Ordenswerken gewusst, aber den Großmeister darüber nicht informiert haben. Warum haben Sie laut uns vorliegenden Protokollen von Sitzungen der Hilfswerke nach einem Bericht von Hr. Ingo Radke kritisiert, dass Radke das überhaupt angesprochen und damit öffentlich gemacht hat, anstatt dass Sie vielmehr selber sofort aktiv geworden wären, um diese Praxis zu unterbinden? Wollten Sie diese Tatsache geheim halten oder stimmen Sie diesen Aktivitäten sogar zu?

Eugenio Ajroldi di Robbiate: Diese Interpretation entbehrt jeder faktischen Grundlage. Der Großhospitalier schätzte diese Thematik als ein projektbezogenes Problem ein, das vor Ort gelöst werden sollte.



kath.net: Warum haben Sie, als der Skandal öffentlich wurde und im Rahmen Ihrer Absetzung durch den Großmeister sowie Wiedereinsetzung durch den Heiligen Stuhl, immer nur von drei Projekten in Myanmar gesprochen, die vor über zehn Jahren stattgefunden hätten und die seither längst abgestellt wurden? Dokumentiert sind jedoch viel mehr Fälle, darunter unter anderem in Thailand, im Kongo, im Sudan und sogar in Deutschland? Einige davon liefen bis Ende 2016, andere laufen weiter. Ist das nicht eine versuchte Irreführung der Öffentlichkeit?

Eugenio Ajroldi di Robbiate: Diese Projekte in Myanmar wurden vom damaligen Großmeister selber als Rechtfertigungsgrundlage zur versuchten Entlassung des Großkanzlers verwendet. Dementsprechend hat sich auch Herr von Boeselager in seiner Erwiderung auf diese Projekte Bezug genommen. Generell gilt: Die Werke der Malteser zielen weltweit stets darauf ab, in ihrer Arbeit mit den Bedürftigen die Grundsätze der Kirche zu wahren. Das entspricht dem Charisma des Ordens und nach diesen Grundsätzen werden die Verantwortlichen in den Werken, die vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter, geschult. In der Projektarbeit können trotzdem vereinzelte Probleme dieser Art auftauchen. Das ist bedauerlich, lässt sich aber in der Arbeit von und mit Menschen – die auch fehlbar sind – nie absolut ausschließen. Den Verantwortlichen deshalb eine weltanschaulich motivierte, kirchenferne Absicht zu unterstellen, ist in der Praxis meist ungerechtfertigt und in diesem Fall absurd.

kath.net: Stimmt es, dass Sie den Großmeister als obersten Verantwortlichen nicht sofort, nachdem Sie Kenntnis über die Vorgänge erhalten hatten, informiert haben?

Eugenio Ajroldi di Robbiate: Die Aktenlage im Souveränen Rat gibt keinerlei Grund oder Anlass zu dieser Annahme.

kath.net: Stimmt es, dass während Ihrer Amtszeit die Verschuldung eines Ordenskrankenhauses in Rom auf ca. 15 Millionen Euro explodierte und Sie nicht rechtzeitig gegengesteuert haben?

Eugenio Ajroldi di Robbiate: Das Großmagisterium ist nicht für die operative Führung der Werke der Assoziationen zuständig. Die finanzielle Verantwortung ist strikt getrennt. Das Großmagisterium ist auch nicht für etwaige finanzielle Schieflagen in Deutschland oder Frankreich verantwortlich Insofern ist die italienische Assoziation wie alle anderen zu behandeln. Bereits 2011 hat der Großhospitalier auf die Probleme des Hospitals der italienischen Assoziation in Rom hingewiesen. Der damalige Großmeister und Großkanzler haben vorgeschlagene Notmaßnahmen verhindert. 2012 wurde in einem ersten Schritt die Einsetzung externer Berater durchgesetzt. 2013 wurde das Krankenhaus dem Großmagisterium unterstellt und Janos Esterhazy als Kommissar eingesetzt So konnte bei den jahrzehntelang chronisch defizitären Krankenhäusern und Ambulatorien in Italien (ACISMOM) inzwischen ein wirtschaftlicher Turnaround erzielt werden. Das EBITDA-Ergebnis in diesem Bereich wandelte sich nach Austausch der Führungsmannschaft und Einführung neuer Kontrollmechanismen von einem jährlichen Verlust in ein heute nachhaltig positives Ergebnis. Die aus der Vergangenheit stammenden ACISMOM-Schulden gegenüber Dritten – in der Spitze waren das bis zu 50 Mio. Euro - werden bis Jahresmitte 2017 getilgt sein oder sind durch langfristige Zahlungsvereinbarungen aus den nunmehr laufenden Erträgen bedienbar.

kath.net: Stimmt es, dass es einen Ernst & Young-Bericht sowie einen internen Revisionsbericht des Ordens gibt, der massive finanzielle und prozedurale Unregelmäßigkeiten zu Ungunsten des Ordens im Umfeld des Schatzamtes des Ordens aufzeigt?

Eugenio Ajroldi di Robbiate: Das ist nicht korrekt. E&Y hat im Auftrag des Souveränen Rates eine Revision des Schatzamtes unternommen und dabei im ersten HJ 2014 festgestellt, dass es prozedurale Schwächen etwa im Berichtswesen gebe. E&Y hat aber ebenso ausdrücklich festgestellt, dass es sich dabei um strukturelle aber eben gerade nicht um „Unregelmäßigkeiten zu Ungunsten des Ordens“ handelt. Die identifizierten Schwächen werden seither im Rahmen der oben erwähnten „Road Map“, auch unter Beratung von E&Y, von der 2014 neu gewählten Regierung systematisch adressiert und behoben.

kath.net: Haben Sie der dafür teilweise verantwortlichen Mitarbeiterin nach deren Kündigung zusätzlich zu einem enorm hohen Gehalt von über 200.000 Euro/Jahr auch noch eine Sonderzahlung (Abfindung) von fast 1,2 Millionen Euro zahlen lassen, die außerdem vom Schatzamt des Ordens ohne die regelkonforme Befassung der zuständigen Ordensgremien und Beschlüsse ausbezahlt wurde?

Eugenio Ajroldi di Robbiate: Beide Unterstellungen zu Verantwortlichkeit und Regelkonformität sind falsch. Die von den damaligen Verantwortlichen im Orden vorgebrachten Vorwürfe gegen die gekündigte Mitarbeiterin wurden einer Sonderprüfung durch das Forensische Team von Ernst&Young unterzogen. Der E&Y-Bericht stellte vor der Wahl der neuen Regierung im Mai 2014 fest, dass keine Unregelmäßigkeiten bzw. Aktivitäten der Mitarbeiterin zum Schaden des Ordens nachweisbar waren. Das führte in der im zweiten Halbjahr 2014 anstehenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zu einer wesentlich schwächeren Rechtsstellung des Ordens. Darum wurde unter einhelliger Zustimmung des Souveränen Rates am 7. Oktober 2014 ordnungsgemäß ein durch den zuständigen Rezeptor verhandelter Vergleich verabschiedet, und zwar noch vor Ablauf der gerichtlichen Frist zur Einleitung eines Kündigungsschutzverfahrens.

kath.net: Stimmt es, dass der Großmeister dem angeblichen Anspruch auf ein Millionenvermögen in der Schweiz/Neuseeland/Frankreich – Stichwort Caritas Pro Vitae Gradu Charitable Trust (CPVG) – etc. sehr skeptisch gegenüberstand und sogar eine gerichtliche Aufklärung anstieß, Sie sich aber dem Vorgehen des Großmeisters widersetzten und bereit waren, das Geld entgegen der Meinung des Großmeisters anzunehmen und erst jetzt, nach dessen Rücktritt und nach medialer Berichterstattung, eine eingehende Prüfung veranlasst haben?

Eugenio Ajroldi di Robbiate: Sowohl der in Ihrer Frage dargestellte Ablauf als auch die unterstellten Motive stimmen nicht.

Dies sind die Fakten und Hintergründe des abgeschlossenen Rahmenvertrags mit der Stiftung:

• Der Souveräne Rat hat am 1. März 2017 einen Rahmenvertrag mit der gemeinnützigen Stiftung Caritas Pro Vitae Gradu geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann der Orden in den kommenden sieben Jahren Gelder für Projekte insbesondere im Nahen Osten und Afrika beantragen die nach jeweiliger gegenseitiger Prüfung („Mutual Due Diligence“) ausgezahlt werden können.

• Die Prüfungsfirma Promontory Financial Group wurde nach Abschluss des Rahmenvertrags damit beauftragt, die entsprechende noch nicht abgeschlossene Unbedenklichkeitsprüfung im Auftrag der Ordensregierung durchzuführen. Gerne verweisen wir in dem Zusammenhang auf die Mitteilung des Ordens vom 11. März 2017. Diese finden sie hier: https://www.orderofmalta.int/press-release/114407/

• Vor Abschluss des Rahmenvertrags bestand ausdrücklich kein Anspruch des Ordens auf Gelder der Stiftung. Ein dahingehend gerichtlich unter Großkanzler Mazery ohne Kenntnis des Großmeisters vorgebrachter Anspruch wurde vom Souveränen Rat – diesmal ausdrücklich unter Einbezug des Großmeisters – bereits 2015 zurückgezogen.

• In einem Schreiben an den Staatsanwalt hat die Ordensregierung auf Anweisung des Großmeisters am 17. Januar 2017 die inhaltliche Einigung mit der Verwalterin der Stiftung bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt war Herr von Boeselager de-facto aus dem Orden ausgeschlossen.

kath.net. Bei der großen Pressekonferenz nach Ihrer Wiedereinsetzung als Großkanzler haben Sie behauptet, Sie hätten den Papst informiert, dass seine Autorität im Rahmen Ihrer Absetzung ungerechtfertigt in Anspruch genommen wurde, indem Ihnen gesagt wurde, der Papst wünsche Ihren Rücktritt, was dieser so klar nie gesagt hatte. Alleine deshalb hätte daraufhin der Heilige Stuhl interveniert und die Ordnung wiederhergestellt. Seither haben sowohl der Kardinalpatron als auch der Großkomtur in Interviews gesagt, dass diese Aussage bei Ihrer Suspendierung so nie gefallen wäre. Haben Sie hier den Papst falsch informiert und damit eine ungerechtfertigte Einflussnahme ausgelöst?

Eugenio Ajroldi di Robbiate: Wir kommentieren in der Sache keine Einzeldarstellungen aus den Medien. Zum besseren Verständnis der Vorgänge sei an dieser Stelle nochmal auf die chronologische Aufarbeitung der Ereignisse verwiesen, die auf der Website des Ordens verfügbar ist: www.orderofmalta.int

COMING NEXT auf kath.net: Malteser und die Kondome - Auszüge aus einem internen Board Meeting ua.

Screenshots von internen Malteser-Papieren vom Oktober 2014: Genehmigung eines Projekts des Ordens (Verteilung von Kondomen explizit erwähnt!)






Screenshots der Malteser-Ethikkommission 2016: Schwere Vorwürfe gg. Hr. Boeselager






Screenshot - Malteser - Jobausschreibung 2014 - "counselling on correct and consistent use of Condom"




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