Australien: Diskussion um Beichtgeheimnis bei Missbrauch

18. Mai 2017 in Weltkirche


Soll das Beichtgeheimnis absolut gelten, oder kann es eine Lockerung geben, wenn es darum geht, weitere Missbrauchsfälle zu verhindern? Mit dieser Frage haben sich die katholischen Bischöfe Australiens befasst.


Canberra (kath.net/CWN/jg)
Die katholischen Bischöfe Australiens haben bei ihrem letzten Treffen die Bedeutung des Beichtgeheimnisses bei Missbrauchsfällen diskutiert. Der Vorschlag, deshalb beim Vatikan anzufragen, wurde abgelehnt.

Eine 2013 von der damaligen Generalgouverneurin Quentin Bryce eingesetzte königliche Kommission untersucht Kindesmissbrauch in australischen Institutionen wie Schulen, Sportvereinen und Kirchen. Sie soll analysieren, welche Systemfehler dafür verantwortlich waren, dass es zu den Missbrauchsfällen gekommen ist und Vorschläge zur Verbesserung vorlegen. Die Kommission hat bei mehreren Bischöfen angefragt, wie ein Priester reagiert, wenn er im Rahmen einer Beichte von einem Missbrauchsfall erfährt.

Anthony Fisher, der Erzbischof von Sydney, hat die Position vertreten, das Beichtgeheimnis sei unantastbar. Anderer Meinung ist Philip Wilson, der Erzbischof von Adelaide. Wenn ein Kind erzähle, dass es missbraucht worden sei, dann bekenne es keine Sünde. Daher falle diese Aussage nicht unter das Beichtgeheimnis.

Von Erzbischof Wilson ist auch der Vorschlag gekommen, eine Delegation nach Rom zu schicken, die mit der ausloten solle ob das absolute Beichtgeheimnis gelockert werden könnte, wenn es darum gehe, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen.


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